Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1963 - II ZR 107/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- VersR 1963, 825
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 22 U 7/09
Verhaltenspflichten bei Begegnung von Berg- und Talfahrer
Dies gilt um so mehr, als in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Schifffahrtsobergerichte immer wieder betont wird, dass bei Kollisionen zwischen Berg- und Talfahrern besonders die hohe Verantwortung des Bergfahrers zu Buche schlägt, die sich aus seiner Verpflichtung ergibt, der Talfahrt einen geeigneten Weg frei zu lassen (vgl. z.B. BGH VersR 1963, 825, 826; BK ZKR ZfB 1992, 1354; SOG Köln ZfB 1991, 434; SOG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.1999 - U 2/99 BSch m.w.N.). - BGH, 20.09.1973 - II ZR 31/72
Radarfahrt auf dem Rhein
Hingegen kann der Bergfahrer dem Talfahrer einen von den üblichen Kursen der Berg- oder der Talfahrt abweichenden Begegnungskurs weisen, sofern hierdurch keine Gefahrenlage entsteht (…BGH VersR 1961, 532, 533 - Urt. v. 27.4.61 - II ZR 156/59; VersR 1963, 825, 826 - Urt. v. 11.7.63 - II ZR 107/62;… VersR 1964, 187 - Urt. v. 13.1.64 - II ZR 103/62). - BGH, 14.02.1977 - II ZR 21/75
Mitverschulden bei Zusammenstoß von Schiffen durch Kursänderung - …
Demgemäß hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Bergfahrer dem Talfahrer einen vom üblichen Kurs abweichenden Weg weisen darf, sofern er für diesen geeignet ist, d.h. wenn hierdurch keine Gefahrenlage entsteht (…Urt. v. 27.4.61 - II ZR 156/59, VersR 1961, 532, 533; Urt. v. 11.7.63 - II ZR 107/62, VersR 1963, 825, 826).
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 02.09.1992 - 258 Z - 7/92 Es darf aber insbesondere in einer Stromkrümmung keine Gefahrenlage entstehen (BGH VersR 1963, 825; Bemm/Kortendick, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1983, § 6.04 Rdn 16).
- BGH, 14.02.1977 - II ZR 14/75
Verständigung von Bergfahrer und Talfahrer bei Festlegung des Begegnungskurses in …
Demgemäß hat der Senat schon mehrfach ausgesprochen, daß der Bergfahrer dem Talfahrer einen vom üblichen Kurs abweichenden Weg weisen darf, sofern er für diesen geeignet ist, d.h. wenn hierdurch keine Gefahrenlage entsteht (…Urt. v. 27.4.61 - II ZR 156/59, VersR 1961, 532, 533; Urt. v. 11.7.63 - II ZR 107/62, VersR 1963, 825, 826). - Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 02.09.1992 - 259 Z - 8/92 Es darf aber insbesondere in einer Stromkrümmung keine Gefahrenlage entstehen (BGH VersR 1963, 825; Bemm/Kortendick, Rheinschiffahrtspolizeiverordnung 1983, § 6.04 Rdn 16).
- OLG Karlsruhe, 08.07.1992 - U 8/91 In solchen Fällen ist stets zu befürchten, daß die Talfahrer die Kursweisung des Bergfahrers aus Unachtsamkeit oder aus anderen Gründen nicht bemerkt oder nicht verstanden haben (BGH VersR 1971, 759, 769; vgl. zur Bedeutung von unterlassenen Schallsignalabgaben auch BGH VersR 1966, 772, 773 und VersR 1963, 825).
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