Rechtsprechung
| BGH, 07.11.1977 - II ZR 109/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente - Anwendung der Haager Regeln - Einigung über das anzuwendende Recht - Ein konnossementsmäßiger Verfrachter - Rechtsverhältnis zwischen dem Verfrachter und dem Empfänger der Güter - ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 177
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 24.04.1975 - 6 U 156/73
Auszug aus BGH, 07.11.1977 - II ZR 109/75
Allerdings ist ihr nicht zu folgen, soweit sie rügt, das Berufungsgericht (vgl. dessen Urteil in VersR 1976, 37) habe bereits zu Unrecht die Sachbefugnis der Klägerin bejaht sowie die Rechtsbeziehungen zwischen der Beklagten und der Ladungsempfängerin fälschlich - anstatt nach englischem Recht - nach dem Internationalen Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente vom 25. August 1924 (sog. Haager Regeln) und nach deutschem Recht beurteilt.
- OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05
Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure; …
Dass hier die B-Versicherung AG Führungsversicherer ist, ergibt sich einem Hamburger Handelsbrauch folgend bereits daraus, dass sie in der Versicherungspolice als erste genannt ist (dazu OLG Hamburg, VersR 1976, 37 f.; insoweit zustimmend BGH VersR 1978, 177 f.). - OLG Hamm, 22.10.1984 - 2 U 172/83
Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für einen Unternehmenskauf; Vermittlung von …
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt die deutsche Rechtsordnung, haben die Parteien - wie hier - nur Vorschriften des deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewendet, daß das Landgericht nach deutschem Recht entschieden hat, so kann hierin ein entscheidender Anhalt für die Annahme gesehen werden, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner (BGH WM 1977, 478; VersR 1978, 177, NJW 1981, 1606 [BGH 17.03.1981 - VI ZR 286/78] ; Senat AWD 1983, 57). - OLG Hamm, 18.10.1982 - 2 W 29/82
Nachträgliche Einbeziehung von AGB bei grenzüberschreitenden VHV, anwendbares …
Haben die Parteien - wie hier - nur Vorschriften des deutschen Rechts angeführt und erörtert und sich auch nicht dagegen gewendet, daß das Landgericht nach deutschem Recht entschieden hat, so kann hierin ein entscheidender Anhaltspunkt für die Annahme gesehen werden, die Anwendung deutschen Rechts entspreche dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner (vgl. BGH NJW 1962, 1005; WM 1977, 478; VersR 1978, 177; OLG VersR 1978, 918; Senat, Urteil vom 31.1.1980 - 2 U 185/79 -). - BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 22/86
Klage auf Ersatz von Aufwendungen - Fehlende Vollmacht zur Ausführung des …
Eine solche nachträgliche Vereinbarung über die Anwendung des deutschen Rechts wird regelmäßig darin gesehen, daß die Parteien übereinstimmend ihren Rechtsausführungen das Deutsche Recht zugrundegelegt haben (BGHZ 40, 320, 323 ff.; 50, 32; BGH Urteil vom 7. März 1962 - VIII ZR 9/61 - NJW 1962, 1005; vom 7. November 1977 - II ZR 109/75 - VersR 1978, 177; Urteil vom 17. März 1981 - VI ZR 286/78 - NJW 1981, 1606, 1607 - insoweit in BGHZ 80, 199 nicht abgedruckt). - OLG Düsseldorf, 11.02.1982 - 18 U 190/81 Dies ergibt sich aus dem Verhalten der Parteien im Prozeß (vgl. BGH VersR 1978, 177)... Es gelten weiter die speziellen vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Beklagte und der Fa. K., die in den Bedingungen des Durchkonnossements.
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