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| BGH, 23.05.1951 - II ZR 11/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.05.1956 - V ZR 71/55
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat sie in RGZ 60, 356 (359) zwar uneingeschränkt bejaht (vgl. auch Recht 1920 Nr. 1175); in anderen Entscheidungen dagegen (Warn 1917 Nr. 162 = LZ 1917, 853 Nr. 3 und Warn 1926 Nr. 95) hat es die Ansicht vertreten, die Barzahlungsklausel bedeute lediglich, daß der Kaufpreis ohne Abzüge (Kassenskonto) und nicht Zug um Zug zu leisten sei, während über einen Ausschluß der Aufrechnung darin nichts bestimmt werde (ähnlich auch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1951, II ZR 11/51). - BGH, 21.12.1951 - II ZR 61/51
Rechtsmittel
In einem ähnlichen Fall hat der erkennende Genat inhaltlich gleiche Allgemeine Lieferbedingungen bereits als wirksam und maßgebend anerkannt (Urteil vom 23. Mai 1951 - II ZR 11/51).
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