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Rechtsprechung
   BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1153
BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55 (https://dejure.org/1956,1153)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1956 - II ZR 110/55 (https://dejure.org/1956,1153)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1956 - II ZR 110/55 (https://dejure.org/1956,1153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Entfallen des Provisionsanspruchs des HV bei wirtschaftlich vertretbarem provisionsvernichtenden Verhalten des U, stillschweigendes Anerkenntnis, Ersatzgeschäft, Rückforderung, - Kondiktion -, eines Schuldanerkenntnisses, Abrechnung, Begriff, Rechtsnatur, ...

Papierfundstellen

  • DB 1957, 185
  • DB 1957, 210
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • RG, 17.02.1919 - VI 286/18

    Berechtigung zur Forderung von Zinseszinsen auf Grund eines Anerkenntnisses; …

    Auszug aus BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55
    An dem Erfordernis der Zusammenrechnung einer Reihe von Einzelposten würde es dann fehlen, wenn, wie die Feststellungen des Berufungsgerichts nahelegen, die Parteien sich lediglich über die für die Vermittlung eines Geschäfts zu bezahlende Provision einig geworden wären (RGZ 95, 18).
  • RG, 20.09.1927 - VII 155/27

    Aufwertung

    Auszug aus BGH, 19.11.1956 - II ZR 110/55
    Insbesondere müssen Umstände feststehen, die auf einen Verzichtswillen des Gläubigers hindeuten (RGZ 116, 316 und 118, 63 [66]; RG HRR 28, 1795).
  • BGH, 04.07.2013 - IX ZR 306/12

    Gebührenfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Teilerlass von Rechtsanwaltskosten …

    Dies kann anzunehmen sein, wenn ein triftiger Grund für einen Verzicht eingreift (BGH, Urteil vom 19. November 1956 - II ZR 110/55, DB 1957, 210; vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80, FamRZ 1981, 763; RG, SeuffA 78, 24 Nr. 12;… RGRK-BGB/Weber, 12. Aufl., § 397 Rn. 23;… MünchKomm-BGB/Schlüter, 5. Aufl., § 397 Rn. 3).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 32/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Kauf auf Abruf

    Das Berufungsgericht geht dabei zutreffend davon aus, daß ein Handelsvertreter auch dann Anspruch auf Provision hat, wenn der Unternehmer statt Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung erhält (BGH, Urt. v. 19.11.1956 - II ZR 110/55, DB 1957, 185).
  • BGH, 31.03.1982 - I ZR 69/80

    Zurückforderung eines negativen Schuldanerkenntnisses - Unwirksamkeit eines …

    Deshalb kann nur unter ganz besonderen Umständen angenommen werden, daß der Gläubiger sein Recht aufgeben wollte, wenn ihm dessen Bestehen oder wenigstens die Möglichkeit seines Bestehens im Augenblick der Abgabe seiner Erklärung nicht bewußt war (BGH v. 19.11.1956 - II ZR 110/55 = WM 1957, 213, 214 f).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 6/89

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters bei Retouren

    In einem solchen Fall hat der Handelsvertreter Anspruch auf Provision, wenn und soweit der Unternehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung erhält (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.1956 - II ZR 110/55, DB 1957, 185).
  • BGH, 28.09.1984 - V ZR 59/83

    Auslegung einer Erklärung als Verzicht auf die Möglichkeit der Wandlung - …

    Das Berufungsgericht hat insbesondere nicht beachtet, daß nach der Lebenserfahrung (…vgl. Staudinger/Kaduk, BGB 10./11. Aufl. § 397 Rdn. 73 m.N.) ein Verzichtswille nur angenommen werden kann, wenn für eine solche Willensrichtung ein triftiger Grund ersichtlich ist (BGH Urteil vom 19. November 1956, II ZR 110/55, Betrieb 1957, 210); einen solchen Grund hat es nicht festgestellt.
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