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| BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses bei leihweiser Überlassung eines selbstständigen Lotsen - Anwendbarkeit der haftungrechtlichen Grundsätze zur gefahrgeneigten Tätigkeit gegenüber Schadensersatzansprüchen oder Ausgleichsansprüchen des entleihenden Arbeitgebers ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1978, 819
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.12.1975 - II ZR 64/74
Ausschluß des Forderungsübergangs nach § 67 VVG durch Allg. Geschäftsbedingungen
Auszug aus BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76
Dabei übersieht die Revision, daß der zur Stützung ihrer Auffassung herangezogene § 7 Abs. 2 BinnSchG lediglich ein besonderes (gesetzliches) Schuldverhältnis zwischen dem Schiffsführer und dem Schiffseigner begründet (vgl. SenUrt. v. 8.12.75 - II ZR 64/74, VersR 1976, 263, 264), hingegen nichts mit den arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen diesen und der daraus entspringenden Fürsorgepflicht des Schiffseigners gegenüber dem Schiffsführer zu tun hat. - BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
Auszug aus BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76
Die Revision kann nicht bestreiten, daß das Führen eines Motorgüterschiffes auf einer Binnenwasserstraße dem Bereich gefahrgeneigter Tätigkeit zuzurechnen ist und deshalb dem angestellten Schiffsführer nach einer Kollision die Befugnis zustehen kann, von dem Schiffseigner (als seinem Arbeitgeber) zu verlangen, daß dieser den eigenen Schaden selbst trägt und außerdem den Schiffer von Schadensersatzansprüchen Dritter freistellt oder, soweit er (oder sein Versicherer) die Ansprüche der letzteren befriedigt hat, keinen Ausgleichsanspruch gegen seinen Arbeitnehmer geltend macht (vgl. SenUrt. v. 24.11.75 - II ZR 53/74, BGHZ 66, 1 f). - BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72
Anwendung der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit in einem …
Auszug aus BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76
Ferner vermag die Revision nicht ernstlich zu bezweifeln, daß die Grundsätze über die haftungseinschränkung eines Arbeitnehmers bei gefahrgeneigter Tätigkeit auch bei einem Leiharbeitsverhältnis gegenüber Schadensersatz- oder Ausgleichsansprüchen des entleihenden Arbeitgebers Anwendung finden (BGH, Urt. v. 10.7.73 - VI ZR 66/72, NJW 1973, 2020 f). - BGH, 02.07.1973 - II ZR 125/71
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Frachtführer - Haftungsausschluß - …
Auszug aus BGH, 22.05.1978 - II ZR 111/76
Ferner kann der Revision nicht gefolgt werden, soweit sie einen angestellten Schiffer arbeitsrechtlich wie einen leitenden Angestellten behandelt wissen will (vgl. SenUrt. v. 2.7.73 - II ZR 125/71, LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 51 = VersR 1974, 131, 132).
- OLG Karlsruhe, 29.11.2021 - 22 U 4/20 Denn einem ausdrücklichen Verlangen zur Übernahme der Befehlsgewalt (§ 14 Abs. 3 Satz 1 RheinLotsO) steht die Mitteilung, dass der Schiffsführer nicht über das für die Strecke notwendige Rheinschifferpatent verfügt, gleich mit der Folge, dass dann der Lotse - hier der Beklagte zu 2 - zum verantwortlichen Schiffsführer im Sinne von § 1.02 1. und 5. RheinSchPV wird und die Verantwortung des Kapitäns für die Einhaltung der sich aus der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ergebenden Verhaltenspflichten endete (BGH, Urteil vom 22.05.1978 - II ZR 111/76 - ZfB 1978, Sammlung Seite 694 f. [juris Rn. 10] = BGHZ 107, 32 ff.; Senat…, Urteil vom 27.04.2015 - 22 U 1/14 RhSch - ZfB 2015, Sammlung Seite 2359 ff. [juris Rn. 50]; vgl. auch Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil vom 29.06.1994 - U 13/92 RhSch - ZfB 1995, Sammlung Seite 1563 ff., NZV 1996, 72) ….
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