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| BGH, 11.11.1965 - II ZR 116/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen den Ausschluss aus einem Verein - Zulässigkeit der Revision trotz fehlender Zulassung und Nichterreichen des Beschwerdewerts - Verfassungsmäßigkeit des § 546 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 352 (Ls.)
- MDR 1966, 124
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1954 - II ZR 17/53
Ausschließung aus einem Verein
Auszug aus BGH, 11.11.1965 - II ZR 116/65
Die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vereinsausschlusses ist eine vermögensrechtliche Streitigkeit, wenn das betroffene Vereinsmitglied mit seiner Klage im wesentlichen wirtschaftliche Zwecke verfolgt (BGHZ 13, 5) Sie ist eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit, wenn sie ganz wesentlich auf dem persönlichen Gebiet liegt. - BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
Zuständigkeit des BVerwG
Auszug aus BGH, 11.11.1965 - II ZR 116/65
Es ist weithin eine rechtspolitische Frage, ob der gerichtliche Schutz durch zwei oder drei Instanzen gewährt worden soll (vgl. BVerfGE 8, 174, 181).
- BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66
Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen - …
Daß sie nicht gegen Verfassungsnormen verstößt, ist anerkannten Rechts (BVerfG Beschluß v. 8. Dezember 1965 - 1 BvR 662/65 = NJW 1966, 339 [BVerfG 08.12.1965 - 1 BvR 662/65]; BGH Beschluß v. 12. Juli 1965 - IV ZB 125/65 - IV ZR 53/65 = LM § 546 ZPO Nr. 52; BGH Urt. v. 11. November 1965 - II ZR 116/65 = LM § 546 ZPO Nr. 53 = ZZP 80, 125 m. Anm. Kuchinke). - BGH, 03.11.1965 - Ib ZR 34/63
Streitwertabhängige Statthaftigkeit einer Revision - Verfassungsmäßigkeit des …
Denn der im Rahmen des Berufungsurteils erfolgende Ausspruch hierzu besagt lediglich, daß das Berufungsgericht die ihm gemäß § 546 ZPO obliegende Prüfung vorgenommen hat, er stellt jedoch keine erneute richterliche Tätigkeit im Sinne des § 41 Nr. 6 ZPO in der gleichen Sache in einem späteren Rechtszuge dar (BGH NJW 1965, 1965; vgl. auch das zum Abdruck bestimmte Urteil vom 11. November 1965 - II ZR 116/65).
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