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| BGH, 20.04.1967 - II ZR 117/65 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Fehlende Versicherung beider Hinterreifen eines Fahrzeugs infolge eines verkehrsunsicheren Zustands - Vorliegen einer erheblichen Gefahrerhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.09.1958 - II ZR 87/57
Kfz-Haftpflichtversicherung und Halterwechsel
Auszug aus BGH, 20.04.1967 - II ZR 117/65
Der Einwand der Beklagten, sie sei nach §§ 158 h, 71 VVG von ihrer Leistungspflicht frei geworden, weil ihr nicht unverzüglich mitgeteilt worden sei 9 daß der Kläger zu 1 den Wagen als Halter von seinem Sohn Johann übernommen habe, scheitert schon daran, daß auch in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung die "Veräußerung" des Fahrzeugs und nicht der Halterwechsel anzuzeigen ist (vgl. § 6 Nr. 1 AKB; BGHZ 28, 137;… Prölss, VVG 15. Aufl. § 158 h Anm. 1).
- BGH, 07.03.1984 - IVa ZR 18/82
Rechtsstellung des Käufers eines Kraftfahrzeuges bei Verursachung eines Unfalls
Die gesetzlich angeordnete Nachfolge in das Versicherungsverhältnis knüpft auch im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung an den Übergang des Eigentums und nicht an einen Wechsel in der Person des Halters an (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.1974 - IV ZR 3/73 = LM VVG § 69 in Nr. 4 Bl. 2 R, VersR 1974, 1191, 1193; Urteil vom 20.4.1967 - II ZR 117/65 = VersR 1967, 572, 573;… Stiefel-Hofmann, AKB 12. Aufl § 6 Rdn. 2).
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