Rechtsprechung
| BGH, 07.04.1966 - II ZR 12/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eintritt des Versicherungsfalls in Abhängigkeit vom Vorliegen der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis - Fahrerlaubnis als gesetzestechnisch festgelegter Begriff des Straßenverkehrsgesetzes als Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zum Führen eines Kraftfahrzeuges der in Frage ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1966, 1216
- MDR 1966, 658
- DB 1966, 777
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.09.1962 - II ZR 147/60
Auszug aus BGH, 07.04.1966 - II ZR 12/64
Der in § 2 Nr. 2 c AKB verwendete Ausdruck "Fahrerlaubnis" ist ein gesetzestechnisch in § 2 StVG und § 4 StVZO festgelegter Begriff (BGH LM AVB f. KraftfVers Nr. 8 = VersR 1962, 1051 m.w.N.) und bedeutet die Erlaubnis der Verwaltungsbehörde zum Führen eines Kraftfahrzeugs der in Frage kommenden Art. Die Fahrerlaubnis "ist zu erteilen, wenn der Nachsuchende seine Befähigung durch eine Prüfung dargetan hat und nicht Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist" (§ 2 Abs. 1 Satz 2 StVG).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2015 - 3 L 102/15
Sogenannter "König von Deutschland" verliert Fahrerlaubnis
Rn. 9 Die Erteilung einer Fahrerlaubnis als solche ist ein formgebundener Verwaltungsakt, der nur und erst dann wirksam wird, wenn zugleich dem vorgeschriebenen Formerfordernis der Aushändigung des Führerscheines genügt wird (vgl. BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 12/64 -, NJW 1966, 1216 m. w. N.;… Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. § 2 StVG Rn. 24). - VG Berlin, 16.01.2025 - 4 K 9.24 Dem steht nicht entgegen, dass hingegen die erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig durch Aushändigung des Führerscheins erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64 - juris, Rn. 7).
Zwar wird die Fahrerlaubnis (nur) durch die (erstmalige) Aushändigung des Führerscheins erteilt (BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64 - juris, Rn. 7) und der Beweis ist vorliegend nur über den Besitz des Führerscheins, nicht aber die damalige Aushändigung, erbracht, dies geht aber nicht zulasten der Klägerin.
- BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte
Dabei hatte er außer Acht gelassen, daß die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 als formgebundener Verwaltungsakt erst durch die Aushändigung des umgeschriebenen Führerscheins vollzogen und wirksam werden konnte (BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64 - VersR 1966, 557 unter I. und II.). - VG Düsseldorf, 11.11.2021 - 6 L 2028/21
Führerschein Herausgabe Einbehalt Fahrerlaubnis Beweislast Darlegungslast …
Rn. 38 Vgl. BGH, Urteil vom 7. April 1966 - II ZR 12/64, NJW 1966, 1216; missverständlich OVG LSA, Beschluss vom 20. November 2015 - 3 L 102/15, NZV 2016, 597.
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