Rechtsprechung
| BGH, 09.01.1964 - II ZR 121/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1964, 397
- VersR 1964, 184
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.05.1960 - II ZR 208/58
Auszug aus BGH, 09.01.1964 - II ZR 121/62
Etwas anderes besagt auch nicht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. Mai 1960 II ZR 208/58 (VersR 1960 S. 594, 595, s. auch ZfB 1960, S. 281), in der ausdrücklich darauf hingewiesen ist, daff die allgemeine Beweislastregel (wonach der Geschädigte das ursächliche Verschulden des Schädigers zu beweisen hat) erst dann eintritt, wenn feststeht, dag der unzweifelhaft hinreichende Raum für das 'Überholen gegeben war. - BGH, 05.02.1962 - II ZR 101/60
Auszug aus BGH, 09.01.1964 - II ZR 121/62
Der erkennende Senat hat den Begriff "Kurs" i. S. des § 37 Nr. 3 RhSchPVO für das Begegnen wiederholt (VersR 1959, 608, 609; 1962, 320, 321) dahin erläutert, dag unter Kurs der Weg zu verstehen ist, den Berg- und Talfahrer zur gefahrlosen Vorbeifahrt' zu wählen haben, nicht aber die Lage und Richtung ihres Schiffes im Augenblick der Zeichengebung.
- BGH, 03.02.1975 - II ZR 126/73
Revision wegen fehlerhafter Umgehung von Zeugenaussagen - Anforderungen an …
Vielmehr gebietet es dieser, die Vorschrift auf das gesamte Überholmanöver anzuwenden, d.h. von dem Zeitpunkt an, in welchem ein Fahrzeug zum Überholen eines vor aus fahr enden Fahrzeugs ansetzt, bis zu jenem Zeitpunkt, in dem es den Überholvorgang abbricht oder beendet (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 9.1. 64 - II ZR 121/62, VersR 1964, 184, 185). - BGH, 13.07.1972 - II ZR 90/70
Schiffsunfall beim Leichtern
Kommt er hierbei zu der Auffassung, daß er in einem solchen Falle die Überholung nicht gefahrlos fortführen, aber auch nicht mehr gefahrlos abbrechen kann, oder hätte er dies bei gehöriger Sorgfalt erkennen müssen, so verstößt er schuldhaft gegen § 37 Nr. 1 und § 42 Nr. 1 Satz 1 RheinSchPolVO 1954, wenn er das Manöver durchführt (vgl. BGH VersR 1960, 594; 1964, 184, 185 [BGH 09.01.1964 - II ZR 121/62] ; 1968, 44, 45). - BGH, 25.09.1967 - II ZR 181/65
Zweck des Kursänderungsverbots - Abwägung der Verschuldensbeiträge von Bergfahrer …
Unter Kurs i.S. dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1959, 608, 609 f; 1962, 320, 321 [BGH 05.02.1962 - II ZR 101/60]; 1964, 184, 186) [BGH 09.01.1964 - II ZR 121/62]nicht die läge und Richtung des Schiffes in Zeitpunkt der Zeichengebung, sondern der Fahrtweg zu verstehen, den das Schiff nach nautischen Grundsätzen zur gefahrlosen Vorbeifahrt einzuschlagen hat.
- BGH, 21.04.1966 - II ZR 118/64
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall - Fehlerhaftes Überholmanöver - Zu …
Darin liegt ein grober Verstoß gegen das Verbot der Kursänderung, wie dies der Senat in seinem Urteil vom 9. Januar 1964 - II ZR 121/62 - (VersR 1964, 184, 186) [BGH 09.01.1964 - II ZR 121/62] näher ausgeführt hat. - BGH, 03.03.1969 - II ZR 80/68
Mitverschulden von Schiffsführern im Rahmen von Schadensersatzansprüchen - …
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat (VersR 1964, 184), sind diese Vorschriften nicht nur bei Beginn des Überholens, sondern während des ganzen Überholvorgangs zu beachten. - BGH, 27.01.1969 - II ZR 31/67
Fehlerhaftes Verhalten eines Schiffsführers beim Überholmanöver; Zusammenstoß …
Aus diesem Grunde passt das Urteil des Senats vom 9. Januar 1964 - II ZR 121/62 (LM Nr. 13 RhSchPVO) nicht, auf das sich die Revision beruft. - BGH, 05.06.1967 - II ZR 84/65
Festfahren eines Motorschiffs bei Vorbeifahrt eines anderen Schiffs - …
Denn der unzweifelhaft hinreichende Raum für die Vorbeifahrt muß für die ganze Bauer des Überholvorganges gegeben sein (BGH VersR 1964, 184, 185) [BGH 09.01.1964 - II ZR 121/62].
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