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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1969 - II ZR 126/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,853
BGH, 24.03.1969 - II ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,853)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,853)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1969 - II ZR 126/67 (https://dejure.org/1969,853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Rechtsausübung nach Treu und Glauben - Abtretung eines Gesellschaftanteils - Verwirkung von Ansprüchen aus Testament und Erbvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus BGH, 24.03.1969 - II ZR 126/67
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. u.a., BGHZ 25, 47, 52) [BGH 27.06.1957 - II ZR 15/56] wird einem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht.
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …

    Auch der Bundesgerichtshof verlangt in ständiger Rechtsprechung (BGHZ 25, 47, 52 und Urteil vom 24. März 1969 - II ZR 126/67 - WM 1969, 688 ff.), der Verpflichtete müsse auf das bisherige Verhalten des Anspruchsberechtigten vertrauen und sich darauf eingerichtet haben, dieser werde das ihm zustehende Recht nicht mehr geltend machen.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76

    Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt

    Das Berufungsgericht wird deshalb zu prüfen haben, ob der Kläger nicht durch sein Verhalten gegenüber dem Beklagten den Eindruck erweckt hatte, er lege auf eine Weiterbeschäftigung keinen Wert mehr, ob sich der Beklagte auf dieses Verhalten des Klägers eingerichtet hatte und ob deshalb dem Beklagten dessen Weiterbeschäftigung nicht mehr zugemutet werden konnte (BAG AP Nr. 17 zu § 242 BGB Verwirkung [zu 2 und 3 der Gründe]; BGH AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung [zu II 1 der Gründe]).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 45/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 66/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 75/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 49/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 71/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 53/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 62/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
  • LAG Thüringen, 13.07.1995 - 4 Sa 57/94

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelbelehrung für den unterlegenen Kläger; …

    Einem Anspruchsberechtigten wird die Möglichkeit, sein Recht noch geltend zu machen, unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung nur dann genommen, wenn dies im Widerspruch zu seinem bisherigen Verhalten, auf das der Verpflichtete vertraut und auf das er sich eingerichtet hat, in illoyaler Weise verspätet geschieht (BGH, Urteil vom 24.03.1969 - II ZR 126/67 -, AP Nr. 38 zu § 242 BGB Verwirkung).
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