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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1953 - II ZR 127/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,436
BGH, 14.10.1953 - II ZR 127/53 (https://dejure.org/1953,436)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1953 - II ZR 127/53 (https://dejure.org/1953,436)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1953 - II ZR 127/53 (https://dejure.org/1953,436)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 149
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 14. Oktober 1953 (II ZR 127/53 = LM ZPO § 119 Nr. 1) entschieden, daß dem Revisionsbeklagten im allgemeinen das Armenrecht erst zu gewähren ist, wenn die Revision begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 554 a ZPO nicht gegeben sind.
  • BGH, 20.12.1956 - II ZR 166/55

    Kündigung einer stillen Gesellschaft

    Ihr zwingender Charakter muß daher auch für die stille Gesellschaft gelten (im Ergebnis ebenso Düringer-Hachenburg-Flechtheim § 339 Bem. 19; Schlegelberger-Gessler § 339 Bem. 16; Gessler, SozPrax 1939, 674; wohl auch Koehler JZ 1954, 196).

    Die hier gegebenen Verhältnisse nötigen nicht zu einer abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob eine mißbräuchliche Rechtsausübung bei der Kündigung eines Gesellschaftsverhältnisses überhaupt angenommen werden kann (vgl. dazu BGHZ LindMöhr Nr. 2 zu § 132 HGB und die Anm. von Koehler JZ 1954, 196).

  • LAG Nürnberg, 18.01.1989 - 7 Ta 23/87

    Verursachung vermeidbarer Kosten durch den im Wege der Prozesskostenhilfe …

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  • BGH, 03.10.1978 - VI ZR 122/77

    Bewilligung des Armenrechts des Rechtsmittelbeklagten von dem Zeitpunkt ab, zu …

    Wie der Bundesgerichtshof, der Rechtsprechung des Reichsgerichtsfolgend, wiederholt ausgesprochen hat, ist dem Revisionsbeklagten das Armenrecht im allgemeinen erst zu gewähren, wenn die eingelegte Revision begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 554 a ZPO offensichtlich nicht gegeben sind (BGH Beschlüsse vom 14. Oktober 1953 - II ZR 127/53 und vom 28. Januar 1956 - IV ZR 225/55 = LM ZPO § 139 Nr. 1 u. 3;… zustimmend Stein/Jonas/Pohle ZPO 20. Aufl. § 119 Anm. III 1; § 114 Anm. II 5 a;… Rosenberg/Schwab ZPO 12. Aufl. S. 463;… Baumbach/Hartmann ZPO 36. Aufl. § 119 Anm. 2 B;… Thomas/Putzo ZPO 10. Aufl. § 119 Anm. 3;… Lauterbach a.a.O.; Schubart NJW 1954, 149, 150).

    Die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesgerichtshofs schließen es nicht aus, daß in Einzelfällen bei Darlegung eines echten Bedürfnisses das Armenrecht auch schon in diesem Stadium bewilligt wird (vgl. insbesondere BGH Beschluß vom 14. Oktober 1953 a.a.O.).

  • BGH, 10.02.1988 - IVb ZR 67/87

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei vorzeitiger Rücknahme des Rechtsmittelgesuchs …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats (vgl. etwa Beschluß vom 14. Oktober 1953 - II ZR 127/53 - LM ZPO § 119 Nr. 1 und Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58 = NJW 1982, 446), ist dem Revisionsbeklagten im allgemeinen Prozeßkostenhilfe erst zu gewähren, wenn die Revision begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nach § 554 a ZPO nicht gegeben sind.
  • BFH, 07.07.1988 - V S 11/86

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückweisung - Prozeßkostenhilfe - Bevollmächtigter

    Da aber Prozeßkostenhilfe nicht den Sinn hat, der "armen Partei" Maßnahmen zu ermöglichen, deren sie für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung nicht dringend bedarf (BGH-Beschluß vom 14. Oktober 1953 II ZR 127/53, Juristenzeitung 1954, 196, und Beschluß in NJW 1982, 446), sieht der Senat von einer nachträglichen Bewilligung ab; denn im Streitfall war die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - insbesondere durch Beiordnung eines Bevollmächtigten - nach der Entscheidung über die Beschwerde des FA unter keinem Gesichtspunkt sachlich geboten.
  • BGH, 08.03.1983 - VI ZR 281/81

    Bemessung der Prozessgebühr bei rückwirkender Bewilligung eines Armenrechts für …

    Für den vorliegenden Fall bedeutet das, daß die Einreichung des Schriftsatzes vom 9. Februar 1982 mit dem darin enthaltenen Zurückweisungsantrag für die Berechnung der Armenanwaltskosten von Rechtsanwalt C. nicht zugrunde gelegt werden kann; denn das Armenrecht ist den Klägern erst mit Wirkung vom 15. März 1982, also für einen späteren Zeitpunkt bewilligt worden, weil die Revision der Beklagten bei Antragstellung noch nicht begründet war und deshalb damals die Kläger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung einer Vertretung durch einen Revisionsanwalt noch nicht bedurften (vgl. BGH Beschl. v. 14. Oktober 1953 - II ZR 127/53 = LM ZPO § 119 Nr. 1;… BGH Urteil vom 30. September 1981 = aaO; st. Rspr.).
  • BFH, 22.01.1990 - VIII S 7/89

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung im …

    PKH ist deshalb dem Rechtsmittelbeklagten, der in erster Instanz obgesiegt hat, erst dann zu bewilligen, wenn der Gegner sein Rechtsmittel begründet hat und die Voraussetzungen für die Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig offensichtlich nicht gegeben sind (BGH-Beschlüsse vom 14. Oktober 1953 II ZR 127/53, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1954, 149; vom 30. September 1981 IV b ZR 694/80, NJW 1982, 446).
  • BVerwG, 18.12.1962 - VI C 150.62

    Rechtsmittel

    Nachdem die Zulässigkeit der Revision feststeht, war dem Kläger gemäß § 166 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1, § 115 Abs. 1 Nr. 3 und § 119 Abs. 2 ZPO auch für das Revisionsverfahren das Armenrecht zu bewilligen und antragsgemäß ein Berliner Rechtsanwalt zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte beizuordnen (vgl. BGH in NJW 1954 S. 149).
  • LG Bonn, 19.04.2012 - 14 O 34/12

    Anforderungen an die Darlegung einer Eilbedürftigkeit bei Stellung eines …

    Rn. 63 aa) Die Kammer lässt es dahinstehen, ob ein Verstoß gegen Treu und Glauben, über den in § 723 Abs. 2 BGB geregelten Fall der Kündigung zur Unzeit hinaus, die Nichtigkeit der Kündigungserklärung - oder nur eine Schadensersatzpflicht - zur Folge hat (vgl. Koehler, JZ 1954, 196).
  • BVerwG, 18.01.1963 - III C 39.62

    Bewilligung von Armenrecht für das Revisionsverfahren - Armenrecht für …

  • BGH, 28.01.1956 - IV ZR 225/55

    Rechtsmittel

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