Rechtsprechung
| BGH, 30.01.1986 - II ZR 127/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung des Schiffeigners für Schäden die eine Person der Schiffsbesatzung in Ausführung ihrer Dienstverrichtungen einem Dritten schuldhaft zufügt - Gesetzliches Pfandrecht am Schiffsvermögen - Bestimmung des "Wert des Schiffes"
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BinnSchiffG § 3 Abs. 1, § 114 Abs. 1
Bemessung des Werts des Schiffes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 798
- MDR 1986, 734
- VersR 1986, 649
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.02.1969 - II ZR 134/67
Revision hinsichtlich Zinsen auf die Hauptforderung - Minderung einer …
Auszug aus BGH, 30.01.1986 - II ZR 127/85
Demgemäß ist der Senat schon in den Urteilen vom 24. Februar 1969 - II ZR 134/67 und 135/67 (VersR 1969, 511) davon ausgegangen, daß für den Wert des Schiffes im Sinne des § 114 Abs. 1 BinnSchG der Veräußerungswert maßgebend ist.
- OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Sie haben deshalb ein kraft Gesetzes entstandenes Pfandrecht an dem Schiff nebst Zubehör (§ 103 Abs. 1 BinSchG; BGH…, Urteil vom 21. März 1983 - II ZR 179/82 - [juris Rn. 10]; Urteil vom 30. Januar 1986 - II ZR 127/85 - [juris Rn. 6]; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 29. April 2005 - 22 U 4/05 BSch - [juris Rn. 39]), das sich auch auf die Zinsen erstreckt (§ 105 BinSchG), sodass nicht zu beanstanden ist, dass das Rheinschifffahrtsgericht das Pfandrecht auch auf die Verzinsung der Schadensersatzforderungen erstreckt hat.
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