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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,784
BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,784)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1960 - II ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,784)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1960 - II ZR 135/58 (https://dejure.org/1960,784)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeiten einer Verfristung des Erstattungsanspruchs des Sozialversicherungsträgers gegen den Haftpflichtversicherer - Auswirkungen von Teilungsabkommen auf den Versicherungsanspruch - Sinn und Zweck von Teilungsabkommen zwischen Sozialversicherungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2187
  • MDR 1960, 1000
  • VersR 1960, 988
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts kann der Einwand der Beklagten, der haftpflichtversicherte Sch. habe bei ihr keinen Anspruch auf Versicherungsschutz und deshalb sei auch das Teilungsabkommen gemäß seinem § 3 nicht auf den Schaden anwendbar, nicht auf den Verstoß des Sch. gegen die Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 b AKB gestützt werden; denn da die Beklagte den Haftpflichtversicherungsvertrag nicht gemäß § 6 Abs. 1 VVG gekündigt hat, kann sie sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht auf ihre Leistungsfreiheit wegen dieser Obliegenheitsverletzung berufen (BGHZ 4, 369; 19, 31) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53].
  • BGH, 28.05.1956 - II ZR 77/55

    Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

    Auszug aus BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
    Deshalb ist das Revisionsgericht in der Nachprüfung ihrer Auslegung nicht beschränkt (BGHZ 20, 385, 389) [BGH 28.05.1956 - II ZR 77/55].
  • BGH, 12.05.1960 - II ZR 212/58

    Eingreifen der kleinen Kfz-Ausschlussklausel und der großen Kfz-Ausschlussklausel …

    Auszug aus BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
    Solange das aber nicht der Fall ist, hat er gegen seinen Haftpflichtversicherer wegen dieser Haftpflichtschuld auch keinen Versicherungsanspruch; denn dieser setzt nach § 10 AKB voraus, daß Haftpflichtansprüche gegen ihn erhoben werden (BGH VersR 1956, 187; 60, 554).
  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53

    Verletzung einer Obliegenheit

    Auszug aus BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts kann der Einwand der Beklagten, der haftpflichtversicherte Sch. habe bei ihr keinen Anspruch auf Versicherungsschutz und deshalb sei auch das Teilungsabkommen gemäß seinem § 3 nicht auf den Schaden anwendbar, nicht auf den Verstoß des Sch. gegen die Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 b AKB gestützt werden; denn da die Beklagte den Haftpflichtversicherungsvertrag nicht gemäß § 6 Abs. 1 VVG gekündigt hat, kann sie sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht auf ihre Leistungsfreiheit wegen dieser Obliegenheitsverletzung berufen (BGHZ 4, 369; 19, 31) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53].
  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Auszug aus BGH, 29.09.1960 - II ZR 135/58
    Nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts kann der Einwand der Beklagten, der haftpflichtversicherte Sch. habe bei ihr keinen Anspruch auf Versicherungsschutz und deshalb sei auch das Teilungsabkommen gemäß seinem § 3 nicht auf den Schaden anwendbar, nicht auf den Verstoß des Sch. gegen die Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 b AKB gestützt werden; denn da die Beklagte den Haftpflichtversicherungsvertrag nicht gemäß § 6 Abs. 1 VVG gekündigt hat, kann sie sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nicht auf ihre Leistungsfreiheit wegen dieser Obliegenheitsverletzung berufen (BGHZ 4, 369; 19, 31) [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53].
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZR 147/76

    Rechtliche Stellung der zwischen Sozialversicherungsträgern und …

    Der Bundesgerichtshof nimmt in ständiger Rechtsprechung an, daß die zwischen Sozialversicherungsträgern und Haftpflichtversicherern abgeschlossenen Teilungsabkommen in der Regel typische Verträge seien, die als solche vom Revisionsgericht frei ausgelegt werden können (BGH 20, 385; 40, 108; VersR 1960, 988; 1962, 19 = NJW 1962, 250).

    Die Frage, ob ein Teilungsabkommen den Charakter eines typischen Vertrages hat, muß allerdings für jedes Abkommen gesondert beantwortet werden (BGH VersR 1960, 988).

  • BGH, 25.01.1978 - IV ZR 122/76

    Freiwerden einer Versicherung von ihrer Leistungspflicht - Für die Geltenmachung …

    Richtig ist zwar, daß der Versicherer den Versicherungsschutz mit der in § 12 Abs. 3 VVG angeordneten Rechtsfolge nur dann ablehnen kann, wenn der Versicherungsnehmer (VN) den Anspruch auf die vertragliche Leistung zuvor "erhoben" hat (BGH VersR 1960, 988, 989; 1970, 755, 756).
  • BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 285/87

    Auslegung eines "Teilungsabkommens" - Haftpflichtfälle zwischen …

    Deshalb hat der Senat die Auslegung des Tatrichters in vollem Umfang nachzuprüfen; diese Auslegung unterliegt nicht den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, sondern objektiven Kriterien (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, z.B. BGHZ 20, 385, 389 und 40, 108, 110; Urteile vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988 = LM TA Nr. 1 und vom 8.2.1983 - VI ZR 48/81 - VersR 1983, 534 = LM TA Nr. 19, jeweils unter II. 1.; Senatsurteile vom 14.7.1982 und 23.11.1983 - IVa ZR 61/81 und IVa ZR 4/82 - VersR 1982, 1073 und 1984, 225 = LM TA Nr. 17 und 21, jeweils unter I.).

    Ein TA dient der kostensparenden und die Risiken einer gerichtlichen Klärung vermeidenden Erledigung aller von ihm erfaßten Haftpflichtfälle zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherer unter Ausscheidung des Versicherungsnehmers, des eigentlichen Haftpflichtschuldners (…Prölss/Martin, 24. Aufl. § 67 Anm. 10 vor A; BGH Urteil vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988 = LM TA Nr. 1 unter 3).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2006 - 4 U 213/05

    Versicherungsrecht: Zur Haftung für Behandlungskosten anlässlich des Sturzes …

    Ein Teilungsabkommen dient der kostensparenden und die Risiken einer gerichtlichen Klärung vermeidenden Erledigung aller von ihm erfassten Haftpflichtfälle zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherer unter Ausscheidung des Versicherungsnehmers, des eigentlichen Haftpflichtschuldners (…Prölss/Martin, 24. Aufl. § 67 Anm. 10 vor A; BGH Urteil vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988 = LM TA Nr. 1 unter 3).
  • BGH, 08.10.1969 - IV ZR 633/68

    Streit zwischen Versicherungen über die Höhe des zu zahlenden Schadens aus einem …

    Die durch das Teilungsabkommen begründeten Erstattungsforderungen sind keine auf den Sozialversicherer übergegangenen Schadensersatzansprüche, sondern selbständige vertragliche Forderungen, die sich unmittelbar gegen den Haftpflichtversicherer richten; sie unterliegen deshalb auch nicht der kurzen Verjährung von Schadensersatzansprüchen, sondern der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung (BGH VersR 1960, 988/89; 1963, 1066).
  • BGH, 23.09.1963 - II ZR 118/60

    Ausschluß der Prüfung der Haftungsfrage in einem Teilungsabkommen zwischen …

    Die durch das Teilungsabkommen begründeten Erstattungsforderungen sind keine Schadensersatzansprüche, sondern selbständige vertragliche Forderungen (BGH VersR 1960, 988, 989).
  • BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 264/83

    Berufung auf Erschöpfung der Versicherungssumme unter an einem Teilungsabkommen …

    TA sollen zu unmittelbarer Schadensabwicklung zwischen Haftpflichtversicherer und Sozialversicherungsträger führen (BGH Urteil vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - LM Teilungsabkommen Nr. 1).
  • OLG Celle, 27.07.2022 - 14 U 18/22

    Anspruch einer Krankenkasse aus einem Teilungsabkommen auf Feststellung der …

    Ein Teilungsabkommen dient der kostensparenden und die Risiken einer gerichtlichen Klärung vermeidenden Erledigung aller von ihm erfassten Haftpflichtfälle zwischen Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherer unter Ausscheidung des Versicherungsnehmers, des eigentlichen Haftpflichtschuldners BGH, Urteil vom 11. Januar 1989 - IVa ZR 285/87, Rn. 28, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. August 2006 - I-4 U 213/05, Rn. 6, juris mit Verweis auf Prölss/Martin, 24. Aufl. § 67 Anm. 10 vor A und BGH, Urteil vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 203/71

    Teilungsabkommen - Haftungsausschluß - Leistungsfreiheit - Fristablauf

    Vielmehr wird der durch ein TA begründete vertragliche Anspruch des SVT gegen den Versicherer nicht dadurch berührt, daß der Versicherte die ihm vom Versicherer gesetzte Klagefrist versäumt hat (BGH Urt. v. 29. September I960 - II ZR 135/58 = VersR 1960, 988 = LM Teilungsabkommen Nr. 1;… Urt. v. 3. Juni 1970 - IV ZR 181/69 = VersR 1970, 755;… Urt. v. 30. Oktober 1970 - IV ZR 1109/68 VersR 1971, 117) r Wie in diesen Urteilen ausgeführt ist, folgt dies aus Sinn und Zweck des TA.
  • BGH, 03.06.1970 - IV ZR 181/69

    Pflichtversicherung - Leistungsfreiheit - Ersatzansprüche

    In diesem Falle würde der Anspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Haftpflichtversicherer nicht dadurch berührt, daß der Haftpflichtversicherte eine ihm vom Haftpflichtversicherer gesetzte Klagefrist versäumt hat (BGH LM Nr. 1 zu Teilungsabkommen = VersR 1960, 988).
  • KG, 27.11.1967 - 12 U 408/67
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