Rechtsprechung
| BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich: Erforderlichkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a Abs 1 ZPO, § 98 ZPO
Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich: Erforderlichkeit einer gerichtlichen Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache - IWW
- Wolters Kluwer
Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich durch Parteivereinbarung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 98
Regelung der Kostentragungspflicht in einem außergerichtlichen Vergleich durch Parteivereinbarung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 02.11.2012 - 4 O 287/10
- OLG Rostock, 06.01.2016 - 1 U 161/12
- BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.06.2003 - III ZB 57/02
Kostenentscheidung bei Vergleich
Auszug aus BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem - auch außergerichtlichen - Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299; Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046). - BGH, 14.07.1969 - X ZR 40/65
Entscheidung gem. § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) bei bereits erfolgter …
Auszug aus BGH, 10.01.2017 - II ZR 14/16
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem - auch außergerichtlichen - Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH, Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299;… Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046).
- BGH, 22.10.2019 - II ZR 136/19
Regelung der Kostentragungspflicht in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO kein Raum, wenn die Parteien in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich die Kostentragungspflicht geregelt haben (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - II ZR 14/16, juris Rn. 2; Beschluss vom 14. Juli 1969 - X ZR 40/65, WM 1969, 1298, 1299 zum außergerichtlichen Vergleich;… Beschluss vom 26. Juni 2003 - III ZB 57/02, BGHReport 2003, 1046 zum gerichtlichen Vergleich).
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