Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1963 - II ZR 16/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Erklärung über die Geltung von Gütertrennung in einer Ehe - Übertragung bestimmter Sachgebiete richterlicher Tätigkeit bei Amtsgerichten auf Rechtspfleger zur selbstständigen Bearbeitung und Entscheidung - Beurkundungsgeschäfte in Vormundschaftssachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 356
- MDR 1964, 118
- DB 1964, 1850
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94
Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten …
Der Fahrzeugführer wird von der Rechtsprechung grundsätzlich weder in der Haftpflichtnoch in der Transportversicherung als Repräsentant des Fahrzeughalters, Transportunternehmers oder Wareninteressenten angesehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.1964 - II ZR 16/63, VersR 1965, 149; Urteil vom 24.2. 1986 - II ZR 172/85, VersR 1986, 696; OLG Hamm VersR 1993, 1519, 1520). - BGH, 10.07.1967 - III ZR 120/66
Unwirksamkeit von Gütertrennungserklärung infolge unterbliebener …
Mit Urteil vom 14. November 1963 (NJW 1964, 356) hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts auf und entschied, daß die Gütertrennungserklärung infolge Beurkundung durch einen Rechtspfleger unwirksam sei und es auch nicht gegen Treu und Glauben verstoße, wenn Frau G. sich hierauf berufe.
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