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Rechtsprechung
   BGH - II ZR 164/15   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
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BGH - II ZR 164/15 (https://dejure.org/9999,145189)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 23/19

    Auslegung von Genussscheinbedingungen; Erwartungshorizont eines …

    Rn. 248 Zwar könnte die Formulierung, "durch" sie - gemeint ist die Ausschüttung - dürfe kein Bilanzverlust "entstehen", bei (allein) wortwörtlichem Verständnis dahingehend aufgefasst werden, dass der Bilanzverlust nicht durch die Ausschüttung "entsteht", wenn ein solcher auch ohne sie - wegen der Verlustvorträge - auszuweisen wäre, ein bereits bestehender Bilanzverlust also lediglich erhöht würde (so wohl zu einer gleichlautenden Klausel: OLG München, Urteil vom 11. Juni 2015, 23 U 3466/14, juris Rn. 90 f., wobei die Klage nach Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes vor dem BGH [II ZR 164/15] zurückgenommen wurde).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 6 U 137/19
    Rn. 189 Zwar könnte die Formulierung, "durch" sie - gemeint ist die Ausschüttung - dürfe kein Bilanzverlust "entstehen", bei (allein) wortwörtlichem Verständnis dahingehend aufgefasst werden, dass der Bilanzverlust nicht durch die Ausschüttung "entsteht", wenn ein solcher auch ohne sie - wegen der Verlustvorträge - auszuweisen wäre, ein bereits bestehender Bilanzverlust also lediglich erhöht würde (so wohl zu einer gleichlautenden Klausel: OLG München, Urteil vom 11. Juni 2015, 23 U 3466/14, juris Rn. 90 f., wobei die Klage nach Hinweis der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes vor dem BGH [II ZR 164/15] zurückgenommen wurde).
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