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| BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1366
- MDR 1959, 640
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.10.1958 - VII ZR 22/58
Beweislast bei Dienstvertragsverletzung
Auszug aus BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57
Beim Personenbeförderungsverkehr ist für die Beweislast (BGHZ 27, 236, 238 [BGH 08.05.1958 - II ZR 304/56] m. Nachw.; vgl. auch für den Werkvertrag im allgemeinen BGHZ 28, 251, 254) [BGH 23.10.1958 - VII ZR 22/58] die Frage bedeutsam, ob sich der Schaden während der eigentlichen Beförderungsleistungen der Eisenbahn ereignet hat oder während der Zu- und Abgänge, deren sichere Gewährung Gegenstand vertraglicher Nebenverpflichtung der Bahn sind. - BGH, 08.05.1958 - II ZR 304/56
Beweislast beim Schleppvertrag
Auszug aus BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57
Beim Personenbeförderungsverkehr ist für die Beweislast (BGHZ 27, 236, 238 [BGH 08.05.1958 - II ZR 304/56] m. Nachw.; vgl. auch für den Werkvertrag im allgemeinen BGHZ 28, 251, 254) [BGH 23.10.1958 - VII ZR 22/58] die Frage bedeutsam, ob sich der Schaden während der eigentlichen Beförderungsleistungen der Eisenbahn ereignet hat oder während der Zu- und Abgänge, deren sichere Gewährung Gegenstand vertraglicher Nebenverpflichtung der Bahn sind. - RG, 15.03.1915 - VI 599/14
Personenbeförderungsvertrag; Beweislast
Auszug aus BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57
Unrichtig ist die Meinung der Revision, daß es sich insoweit nur um eine Nebenleistung des Beförderungsunternehmers handele, wie das Reichsgericht in RGZ 86, 321, 322 hinsichtlich der Zu- und Abgänge bei der Beförderung durch die Eisenbahn angenommen habe. - RG, 22.09.1927 - VI 29/27
Verkehrseröffnung. Haftung für verkehrswidrigen Zustand
Auszug aus BGH, 16.04.1959 - II ZR 164/57
Dagegen haftet der Unternehmer - entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts - grundsätzlich (vgl. RGZ 118, 91) nicht für den Zustand einer solchen Landungsbrücke, wobei freilich diese Frage im vorliegenden Fall keine Rolle spielt, da sich der Unfall nicht auf der Landungsbrücke, sondern auf dem Weg zur Landungsbrücke ereignet hat.
- BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11
Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen
Rn. 11 a) Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57, NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69, VersR 1970, 179 f.). - OLG Celle, 08.12.2022 - 11 U 17/22 "Vor der Eisenbahnstrukturreform war in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Eisenbahnunternehmen aufgrund des Beförderungsvertrags verpflichtet ist, für einen sicheren Zugang und Abgang des Fahrgastes zu sorgen, insbesondere von ihm bereitgestellte Anlagen wie Bahnsteige, die der Fahrgast vor und nach der Beförderung benutzen muss, verkehrssicher zu halten (RG, Urteil vom 15. März 1915 - VI 599/14, RGZ 86, 321, 322; RG, Urteil vom 30. Oktober 1929 - VI 318/29, RGZ 126, 137, 141 f.; BGH, Urteil vom 16. April 1959 - II ZR 164/57, NJW 1959, 1366; BGH, Urteil vom 24. November 1969 - III ZR 111/69, VersR 1970, 179 f.).
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