Rechtsprechung
| BGH, 25.01.1971 - II ZR 165/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erkennbarkeit der Fälschung von Scheckunterschriften im Wege von der Bank vorzunehmenden Echtheitsprüfung - Ungeeignetheit von Lichtbildern zur Beurteilung der Echtheit einer Unterschrift
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1969 - II ZR 225/66
Haftung für die Fälschung von Schecks - Voraussetzungen für das Vorliegen eines …
Auszug aus BGH, 25.01.1971 - II ZR 165/69
Das Berufungsgericht beurteilt die Frage, ob zwei gefälschte Scheckunterschriften bei der von der Bank vorzunehmenden Echtheitsprüfung (BGH NJW 1969, 694) nach dem Gesamtbild als gefälscht erkannt werden mußten, auf Grund vorgelegter Lichtbilder.
- BGH, 09.12.1985 - II ZR 185/85
Prüfungspflicht der bezogenen Bank bei Einlösung eines Barschecks
Die Anknüpfung an die außergewöhnliche Höhe der Schecksumme im Vergleich zum sonstigen Scheckverkehr der Parteien als Verdachtsmoment für einen Scheckmißbrauch steht nicht - wie die Revision meint - im Widerspruch zum Senatsurteil vom 25. Januar 1971 (II ZR 165/69 , WM 1971, 474).
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