Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1968 - II ZR 167/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herbeiführung der Gefahr eines Zusammenstoßes durch Kursänderung - Beurteilung der Kollisionsgefahr bei sich kreuzenden Kursen - Verschulden durch Vornahme einer verbotenen Kursänderung
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21
Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein
Schließlich darf der Bergfahrer seinen Kurs nicht in einer Weise ändern, die zu einem Zusammenstoß führen könnte (§ 6.03 3. RheinSchPV), er darf insbesondere den Kurs des Talfahrers nicht kreuzen (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).Diese grundsätzliche Beweislastverteilung gilt aber dann nicht mehr, wenn der Bergfahrer den Kurs des Talfahrers kreuzt und dadurch die Gefahr eines Zusammenstoßes herbeiführt; in diesen Fällen obliegt es vielmehr dem Bergfahrer, sich zu entlasten und nachzuweisen, dass er dennoch einen geeigneten Weg freigelassen hat (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).
In solchen Fällen obliegt es vielmehr dem seinen Kurs ändernden Fahrzeug darzulegen und zu beweisen, dass die Kursänderung zulässig war, also zu einem Zeitpunkt und in einer Entfernung stattfand, dass die Gefahr einer Kollision nicht bestand (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551).
Deshalb bedarf es auch keiner weiteren Aufklärung, ob die Weisung, die auch nach der Auffassung der von der Beklagten beauftragten Sachverständigen erst spät erfolgte (Gutachten der Sachverständigen D./H., S. 112), nämlich erst 14 Sekunden vor der Kollision bei einem Abstand der beiden Schiffe zueinander von nur (max.) 106, 556 m (…a.a.O., S. 113/114), zu spät war, um eine gefahrlose Begegnung Backbord-Backbord zu ermöglichen, wenngleich schon die Tatsache, dass eine Sekundenrechnung angestellt werden muss, daraufhin deutet, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes nicht ausgeschlossen werden konnte (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550, 551); ein Sachverständigengutachten zu dieser Frage ist aus diesem Grund nicht zu einzuholen.
Selbst wenn eine Begegnung Backbord-Backbord nautisch sinnvoll gewesen wäre, hätte dies die Schiffsführung des TMS "A." nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der Sorgfaltsregeln der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung für den Begegnungsverkehr entbunden (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 374 Z 7/98 - [juris Rn. 56];… Urteil vom 25. Oktober 2004 - 426 Z - 6/04 - [juris Rn. 19]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 2002 - U 3/01 RhSch - [juris Rn. 38]).
Rn. 72 3.3.4 Der Bergfahrer darf seinen Kurs nicht in einer Weise ändern, die zu einem Zusammenstoß führen könnte (§ 6.03 3. RheinSchPV), er darf insbesondere den Kurs des Talfahrers nicht kreuzen (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551; Urteil vom 25.11.1968 - II ZR 151/67 -, VersR 1969, 323, 324).
Im Interesse der Verkehrssicherheit ist es daher geboten, strenge Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen, unter denen die Kursänderung zulässig ist (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551 unter II.).
Rn. 82 3.3.7 Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass im Bereich der späteren Unfallstelle ein Übergang der Bergfahrer an das linksrheinische Ufer üblich ist, denn die Schifffahrtsüblichkeit von Kursen entband die Schiffsführung des TMS "A." nicht von ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der vorgenannten Sorgfaltsregeln (BGH, Urteil vom 19.02.1968 - II ZR 167/65 -, VersR 1968, 550; Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 374 Z - 7/98 - [juris Rn. 56];… Urteil vom 25. Oktober 2004 - 426 Z - 6/04 - [juris Rn. 19]; Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 25. Januar 2002 - U 3/01 RhSch - [juris Rn. 38]).
- BGH, 30.09.1974 - II ZR 11/73
Freie Beweiswürdigung - Besatzungsmitglieder - Schiffsunglück - Mittelbare …
Allerdings hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der den Kurs des Talfahrers kreuzende Bergfahrer bei einem Zusammenstoß mit diesem zu beweisen, das Kreuzungsmanöver in einem solchen Abstand von dem Talfahrer vorgenommen zu haben, dass die Gefahr einer Kollision nicht bestanden habe (BGH, Urt. v. 19.2. 1968 -- II ZR 167/65), Vers. - BGH, 03.02.1975 - II ZR 126/73
Revision wegen fehlerhafter Umgehung von Zeugenaussagen - Anforderungen an …
19.2.68 - II ZR 167/65, VersR 1968, 550, 551 undv.
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