Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1960 - II ZR 170/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen an das Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 30.06.1960 - II ZR 170/58
Nach ständiger Rechtsprechung handelt vielmehr nur derjenige grobfahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dasjenige unbeachtet läßt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [17] m.w.Nachw.).
- BGH, 08.10.1968 - VI ZR 164/67
Anspruch auf Aufwendungsersatz - Verursachung eines Unfalls - Verletzung der …
Den Rechtsbegriff der groben Fahrlässigkeit hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (vgl. BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52]; BGH Urteile vom 30. Juni 1960 - II ZR 170/58 - VersR 1960, 626; vom 17. Januar 1963 - III ZR 173/61 - VersR 1963, 711) zutreffend umschrieben.
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