Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1980 - II ZR 174/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zwischenurteil über die prozesshindernde Einrede - Anspruch auf Sicherheitsleistung für Prozesskosten bei Rechtsmitteln - Erhebung von Einreden während eines Rechtsstreits - Ausnahme von der Sicherheitsleistungspflicht nach den Gesetzen des Fürstentums Liechtenstein - ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 65/61
Einrede mangelnder Sicherheit im Revisionsverfahren. Streitwert
Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 174/79
Dies gilt auch für einen Streit über die Erhöhung einer bereits geleisteten Sicherheit (BGHZ 37, 265, 266) [BGH 20.11.1961 - VIII ZR 65/61]. - BGH, 15.03.1978 - VIII ZR 230/77
Pflicht zur Sicherheitsleistung gemäß § 110 Zivilprozessordnung (ZPO) - …
Auszug aus BGH, 17.03.1980 - II ZR 174/79
Da aber noch nicht feststeht, ob die Revision angenommen wird, sind nur die bis zur Entscheidung darüber anfallenden Kosten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 15.3.78 - VIII ZR 230/77).
- BGH, 23.07.2020 - I ZR 9/20
Klage auf auf Auskunft, Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen …
Da der Beklagte auch als Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Sicherstellung für den Fall des Obsiegens hat, ist es zulässig, bereits vor der Entscheidung über die Zulassung der Revision, die Einrede zu erheben (zur Annahmerevision: BGH, Urteil vom 17. März 1980 - II ZR 174/79, WM 1980, 504 [juris Rn. 5]). - BGH, 09.12.1981 - VIII ZR 35/81
Befreiung von der Sicherheitsleistung - Geltung für Ausländer - Ausnahmen
Da aber noch nicht feststeht, ob die Revision angenommen wird, sind nur die bis zur Entscheidung darüber anfallenden Kosten zu berücksichtigen (…vgl. Senatsurteil vom 15. März 1978 a.a.O. unter II 3; BGH, Urteil vom 17. März 1980 - II ZR 174/79, WM 1980, 504, 505 unter Ziff. 3). - BGH, 04.10.1990 - IV ZR 48/90
Entscheidung über Prozesskostensicherheit im Beschlußwege
Die Rüge der mangelnden Prozeßkostensicherheit kann auch schon vor der Entscheidung über die Annahme der Revision erhoben werden (vgl. BGH Urteil vom 17.3.1980 - II ZR 174/79 - WM 1980, 504). - BGH, 03.06.1985 - II ZR 3/84
Höhe der Prozesskostensicherheit - Berücksichtigung der Gerichtskosten
In diesem Falle sind nur die bis zur Entscheidung darüber anfallenden Kosten der Beklagten bei der Festsetzung der Sicherheitsleistung zu berücksichtigen (vgl. Sen. Urt. v. 17.3.1980 - II ZR 174/79, WM 1980, 504 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.3.1978 - VIII ZR 230/77).
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