Rechtsprechung
| BGH, 01.04.1965 - II ZR 181/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unfall von Schiffen - Verursachung eines Unfalls in der Binnenschifffahrt - Ermittlung des Mitverursachungsanteils in der Binnenschifffahrt - Rechtzeitiges Abgeben eines Ausfahrtschallsignals in der Binnenschifffahrt - Unfall in der Binnenschifffahrt an der Ruhrmündung - ...
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Papierfundstellen
- VersR 1965, 513
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.10.1970 - II ZR 125/69
Kursweisung des Bergfahrers in der Rheinschiffahrt
Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, muß ein Fahrzeug, das im Anschluß an die Ausfahrt aus dem Hafenkanal zu Berg fahren will, den Hafenkanal so verlassen, daß es in gestreckter Lage in ausreichender Entfernung von dem Molenkopf auf den Rhein kommt, um rechtzeitig den Überblick nach Oberstrom zu erlangen (BGH VersR 1965, 513, 514 [BGH 01.04.1965 - II ZR 181/63] ; 1146, 1147; vgl. auch BGH VersR 1966, 682, 683). - BGH, 05.12.1974 - II ZR 84/73
Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Sorgfaltspflichtverletzung eines …
Die gegenteilige Ansicht der Revision beachtet insbesondere nicht, daß die ordnungsgemäße Ausfahrt aus dem Hafenkanal nicht unmittelbar unterhalb des Molenkopfes Hafenkanal/Ruhr erfolgt, sondern in ausreichender Entfernung davon stattfindet (vgl. BGH, Urt. v. 1.4.65 - II ZR 181/63, VersR 1965, 513, 514), und daß die Lage der Zusammenstoßstelle auf Höhe der Mitte der 300 m breiten Ruhrmündung zwischen den Parteien unstreitig ist. - BGH, 09.05.1968 - II ZR 60/66
Pflicht zur Vornahme von Schallzeichen i. S. d. des § 50 Nr. 2 …
Es ist weiter zu unterstellen, daß sich der Talfahrer nicht damit entschuldigen kann, er habe das Backbord-Ausfahrtsignal nicht gehört (vgl. BGH VersR 1965, 513).
- BGH, 26.10.1970 - II ZR 116/69
Pflichten und Rechte von Talfahrern und Bergfahrern sowie von diesen gegebenen …
Wie der Senat bereits mehrfach ausgeführt hat, muß ein Fahrzeug, das im Anschluß an die Ausfahrt aus dem Hafenkanal zu Berg fahren will, den Hafenkanal so verlassen, daß es in gestreckter Lage in ausreichender Entfernung von dem Molenkopf auf den Rhein kommt, um rechtzeitig den Überblick nach Oberstrom zu erlangen (BGH VersR 1965, 513, 514 [BGH 01.04.1965 - II ZR 181/63] ; 1146, 1147; vgl. auch BGH VersR 1966, 682, 683). - BGH, 05.05.1966 - II ZR 151/64
Geltungsbereich von § 49 Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BSchSO) - …
Anläßlich eines Zusammenstoßes bei der Ruhrmündung hat der Senat in seinem Urteil vom 1. April 1965 II ZR 181/63 (VersR 1965, 513, 514 [BGH 01.04.1965 - II ZR 181/63]; ebenso BGH VersR 1965, 1146) ausgeführt, ein den Hafenkanal verlassendes Schiff müsse so ausfahren, daß es in gestreckter Lage in ausreichender Entfernung von dem Molenkopf auf den Strom komme, um auf diese Weise rechtzeitig den Überblick auf Oberstrom zu bekommen. - BGH, 07.10.1965 - II ZR 266/63
Schadensersatz wegen eines Schiffsunfalls; Ausfahrt in den Rhein in Querlage; …
Mit der nautisch richtigen Fahrweise eines Schiffes, das den bei km 780, 4 befindlichen Hafenkanal verläßt, um zu Berg zu fahren, hat sich der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 1. April 1965 (VersR 1965, 513) befaßt und dort ausgeführt: Das Schiff muß so ausfahren, daß es in gestreckter Lage in ausreichender Entfernung vom Molenkopf auf den Strom kommt, um rechtzeitig den Oberblick auf Oberstrom zu bekommen. - BGH, 12.12.1966 - II ZR 247/64
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus einem Schiffsunfall; …
Das Berufungsgericht hat in Würdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme ohne Rechtsfehler festgestellt, die Führung von N sei nautisch fehlerhaft aus dem Hafenkanal ausgefahren (vgl. BGH VersR 1965, 513; 1965, 1146) und habe das Missionsboot zu spät gesehen.
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