Rechtsprechung
| BGH, 03.07.1961 - II ZR 188/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung von Rückkaufwerten einer Lebensversicherung in die Konkursmasse - Unpfändbarkeit eines Anspruchs aus dem Lebensversicherungsvertrag bei Geltendmachung von Versicherungsfreiheit - Beendigung der Versicherungsfreiheit infolge Umwandlung in prämienfreie ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 35, 261
- NJW 1961, 1720
- MDR 1961, 748
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53
Selbstmord bei Lebensversicherung
Auszug aus BGH, 03.07.1961 - II ZR 188/59
Zur Ausfüllung der dadurch entstehenden Versorgungslücken dient die Befreiungs-Lebensversicherung, die auch nach ihrer Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung - wenn auch mit einer herabgesetzten Versicherungssumme - weiter wirksam bleibt (BGHZ 13, 234 [BGH 08.05.1954 - II ZR 20/53]).
- BGH, 18.10.1965 - II ZR 36/64
Unpfändbarkeit der Handwerker-Lebensversicherung
Die nach § 22 der 1. DV/HVG eingetretene Unpfändbarkeit eines Lebensversicherungsanspruchs besteht auch nach dem Inkrafttreten des Handwerkerversicherungsgesetzes fort (Ergänzung zu BGHZ 35, 261).Das Berufungsgericht hat sich zunächst im Ergebnis und in der Begründung der Rechtsauffassung angeschlossen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 3. Juli 1961 (BGHZ 35, 261) vertreten und näher dargelegt hat.
Denn eine Refreiungs-Lebensversicherung behält, wie der Senat in BGHZ 35, 261 ausgeführt hat, auch nach Beendigung der Versicherungsfreiheit weiter die ihr zuerkannte Versorgungsfunktion.
- BFH, 12.06.1991 - VII R 54/90
Die Pfändung einer privaten Kapitallebensversicherung unterliegt weder den …
Hieran fehlt es, weil der Kläger die Versicherungssumme auch im Erlebensfalle beanspruchen kann (Urteil des BGH vom 3. Juli 1961 II ZR 188/59, Neue Juristische Wochenschrift 1961, 1720). - OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …
Insoweit kann dahingestellt bleiben, ob ein Schmerzensgeldanspruch hier bereits deshalb ausscheidet, weil die erlittene Beeinträchtigung in anderer Weise, z.B. durch einen Widerruf oder eine Gegendarstellung, befriedigend ausgeglichen werden könnte (vgl. BGH NJW 1977, 626; 1970, 1077, 1078 [BGH 17.03.1970 - VI ZR 151/68]; BGHZ 39 124, 133 [BGH 05.03.1963 - VI ZR 55/62]; 35, 263, 269) [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59]. - OLG München, 19.01.1993 - 5 W 2351/92
Anfechtbarkeit einer Verweisung eines Rechtsstreits von einem Zivilgericht an ein …
Der ganze Wert der Hauptsache wäre nur dann als Beschwerdewert anzusetzen gewesen, wenn der Streit über das Vorliegen der Zulässigkeit des Zivilrechtsweges auch mit einem klageabweisenden Prozeßurteil hätte enden können (RGZ 40, 416; BGHZ 35, 264, 268 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ;… Zöller/Schneider, a.a.O. § 3 Rdnr. 16 Stichwort: Prozeßhindernde Einreden und Prozeßvoraussetzungen). - OLG Stuttgart, 04.05.1965 - 6 U 116/64
Verletzung seines Persönlichkeitsrechts; Anspruch auf Ersatz des immateriellen …
Nach der als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung des BGH (BGHZ 26, 349; 35, 263 [BGH 03.07.1961 - II ZR 188/59] ; 39, 124 [BGH 21.02.1963 - II ZR 76/62] ; NJW 1962, 1004) kann der durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung seines Persönlichkeitsrechts Betroffene in entsprechender Anwendung des § 847 BGB Ersatz des immateriellen Schadens beanspruchen, wenn die Umstände, insbesondere die Schwere der Verletzung oder des Verschuldens, eine solche Genugtuung erfordern.
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