Rechtsprechung
| BGH, 21.11.1968 - II ZR 188/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kollision zweier Motorschiffe auf dem Rhein - Anspruch auf Ersatz gezahlter Schadensbeträge - Verschuldensbegründung durch Fortsetzung der Fahrt nach Wahrnehmung einer Nebelbank
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1969, 558
- DB 1969, 1240
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.09.1973 - II ZR 137/72
Beweis - Anscheinsbeweis - Radarfahrt - Radarschiffer-Zeugnis - Schlechte Sicht - …
Bei einem Verstoß gegen das die Vermeidung von Kollisionen bezweckende Verbot des § 80 Nr. 3 S. 1 RheinSchPolVO 1954 würde aber ein Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen, daß der Bergzug infolge der fehlerhaften Fortsetzung der Fahrt mit dem Talzug kollidiert ist (BGH, Urt. v. 21.11.68 - II ZR 188/66 - LM Nr. 37 zu RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 = VersR 1969, 181, 182). - BGH, 13.01.1986 - II ZR 77/85
Kollision von zwei Tankern auf dem Rhein bei unsichtigem Wetter - Steuermann ohne …
Infolgedessen verstieß die Weiterfahrt des MTS "L." gegen § 6.30 Nr. 2 RheinSchPolVO in der zur Unfallzeit geltenden Fassung v. 15. Juni 1981 - BGBl. I 497 Anlagenband I. Danach streitet, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, zu Gunsten der Klägerin ein Anscheinsbeweis dahin, daß es durch die schuldhaft fehlerhafte Fortsetzung der Fahrt seitens des Beklagten zu 2 zur Kollision mit MTS "E. 1" gekommen ist (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1968 - II ZR 188/66, LM RheinschiffahrtspolizeiVO v. 24.12.1954 Nr. 37 = VersR 1969, 181, 182;… Senatsurt. v. 20. September 1973 - II ZR 137/72, LM a.a.O. Nr. 63 = VersR 1974, 158, 159).
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