Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2014 - II ZR 195/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bemmesung der Beschwer einer GmbH gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils grundsätzlich nach dem Verkehrswert des von der Einziehung Betroffenen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8
Bemmesung der Beschwer einer GmbH gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils grundsätzlich nach dem Verkehrswert des von der Einziehung Betroffenen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 15.07.2011 - 13 O 36/11
- OLG Bremen, 19.04.2013 - 2 U 103/11
- BGH, 24.06.2014 - II ZR 195/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.09.2013 - II ZR 117/11
Erforderlichkeit einer Beschwer in Höhe von 20.000,- Euro für die …
Auszug aus BGH, 24.06.2014 - II ZR 195/13
Die Beschwer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils wendet, bemisst sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert des von der Einziehung betroffenen Geschäftsanteils (st. Rspr., BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 2 mwN).In einem solchen Fall ist es dem Beschwerdeführer verwehrt, sich auf neue Angaben zur Bemessung des Streitwerts zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f. mwN).
- BGH, 21.06.2017 - VII ZR 41/17
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neue Angaben zur Bemessung der Beschwer …
Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. Juni 2016 - VI ZR 152/16 Rn. 6 m.w.N.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13 Rn. 4). - BGH, 29.07.2014 - II ZR 73/14
Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig bei Nichterreichen des …
a) Die Beschwer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich gegen ein kassatorisches Urteil hinsichtlich eines Beschlusses über die Einziehung eines Geschäftsanteils wendet, bemisst sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert des von der Einziehung betroffenen Geschäftsanteils (st. Rspr., BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZR 81/11, ZIP 2013, 1692 Rn. 2;… Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 3).Hat das Berufungsgericht den Streitwert für das Berufungsverfahren auf der Grundlage der von einer Partei gemachten tatsächlichen Angaben auf nicht über 20.000 EUR festgesetzt, ist diese Partei gehindert, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit neuem Vortrag die in den Tatsacheninstanzen gemachten Angaben zum Wert zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 4).
- BGH, 19.02.2015 - VII ZR 176/14
Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde
Einem Beklagten, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 4 m.w.N.;… Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7).
- BVerfG, 19.11.2020 - 1 BvR 856/20
Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer …
Dieser Rechtsprechung schlossen sich der II. Zivilsenat (Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13 -, BeckRS 2014, S. 13950, und vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14 -, juris), der VII. Zivilsenat (…Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12 -, NJW-RR 2013, S. 1402 …und vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14 -, BauR 2015, S. 1009), der VIII. Zivilsenat (Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14 -, juris) sowie der vom Beschwerdeführer angerufene VI. Zivilsenat (Beschluss vom 14. Juli 2015 - VI ZA 11/15 -, juris) an. - BGH, 24.07.2019 - VII ZR 129/18
Ermittlung der Beschwer bei einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszugs
Einem Beklagten, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13 Rn. 4 m.w.N.;… Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14 Rn. 10;… Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14 Rn. 7). - BGH, 14.07.2020 - II ZR 420/17
Streitwertfestsetzung: Änderung des für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren …
Auch in jenen Fällen ist auf den Verkehrswert des Geschäftsanteils abzustellen, nicht auf die Höhe einer nach dem Gesellschaftsvertrag zu zahlenden Abfindung, die gegebenenfalls unter dem Verkehrswert liegen kann (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 14. Mai 2013 - II ZR 81/11, ZIP 2013, 1692 Rn. 2;… Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 2;…Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 2; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 3;… Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 8). - BGH, 14.07.2015 - VI ZA 11/15
Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer
Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 4 mwN;… vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10;… vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7;… vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009 Rn. 7). - BGH, 27.10.2015 - II ZR 13/15
Rechtfertigung der Festsetzung eines höheren Streitwerts und einer entsprechend …
Hat das Berufungsgericht den Streitwert für das Berufungsverfahren auf der Grundlage der von einer Partei gemachten tatsächlichen Angaben auf nicht über 20.000 EUR festgesetzt, ist diese Partei gehindert, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren mit neuem Vortrag die in den Tatsacheninstanzen gemachten Angaben zum Wert zu korrigieren, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (BGH…, Beschluss vom 24. September 2013 - II ZR 117/11, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 4;… Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7;… Beschluss vom 5. März 2015 - I ZR 161/14, Magazindienst 2015, 415 Rn. 5;… Beschluss vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009 Rn. 7). - BGH, 24.07.2019 - VII ZR 90/18
Bewertung der Beschwer bei der Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Feststellung des …
Einem Beklagten, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13 Rn. 4 m.w.N.;… Beschluss vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14 Rn. 10;… Beschluss vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14 Rn. 7). - BGH, 05.03.2018 - VI ZA 23/17
Zurückweisung einer als Gegenvorstellung auszulegenden Gehörsrüge
Einem Beschwerdeführer, der nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer entsprechend höheren Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, ist es regelmäßig verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf neue Angaben zu berufen, um die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu überschreiten (…vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2017 - VI ZR 19/17, juris Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2014 - II ZR 195/13, juris Rn. 4 mwN;… vom 29. Juli 2014 - II ZR 73/14, juris Rn. 10;… vom 9. Dezember 2014 - VIII ZR 160/14, juris Rn. 7;… vom 19. Februar 2015 - VII ZR 176/14, BauR 2015, 1009 Rn. 7).
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