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| BGH, 20.09.1982 - II ZR 195/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung des Ausschlusses aus einer Genossenschaft wegen Verstoß gegen die Interessen der Genossenschaft - Gefährdung des Zwecks einer Genossenschaft durch Übertragung von Gesellschaftsrechten an einen Wettbewerber - Vorliegen von Ausschließungsgründen in der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZIP 1982, 1321
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.05.1958 - II ZR 316/56
Ausschließung eines Genossen
Auszug aus BGH, 20.09.1982 - II ZR 195/81
Das wäre mit dem Förderungszweck und dem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb, den beiden Hauptelementen der Genossenschaft, ebensowenig zu vereinbaren wie der Beitritt des Mitglieds zur Konkurrenz (vgl. BGHZ 27, 297 [BGH 22.05.1958 - II ZR 316/56]).
- AG Brandenburg, 31.03.2021 - 31 C 189/19
Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes beim Ausschluss eines …
Insoweit hätte die Beklagte also rechtswirksam in ihrer Satzung bestimmen können, dass die Mitgliedschaft eines Mitglieds dann nicht endet, wenn es ein "Gründungsmitglied" gewesen ist (vgl. analog: BVerfG, Beschluss vom 29.05.1989, Az.: 1 BvR 1049/88, u.a. in: FamRZ 1989, Seite 1047; BGH, Urteil vom 20.09.1982, Az.: II ZR 195/81, u.a. in: WM 1982, Seite 1222 = ZIP 1982, Seiten 1321 f. = ZfgG 33, Seiten 270 ff.; OLG Celle, Urteil vom 13.06.1988, Az.: 1 U 13/88, u.a. in: NJW-RR 1989, Seiten 313 ff.), jedoch ist eine derartige Regelung zu "Gründungsmitglied" in der hiesigen Satzung der Beklagten gerade nicht erfolgt. - OLG Brandenburg, 28.12.2017 - 6 U 40/16
Ärztliche Genossenschaft: Sekundäre Darlegungslast eines Augenarztes bei …
Gegenstand der gerichtlichen Prüfung, ob der Ausschluss aus einer Genossenschaft gerechtfertigt ist, können allerdings nur die im Ausschließungsbeschluss genannten, nicht aber nachgeschobene Gründe sein (BGH, Urt. v. 20.09.1982 - II ZR 195/81, WM 1982, 1222 Rn 12;… OLG Köln, Urt. v. 15.01.1992 - 11 U 161/91, OLGR Köln 1992, 136 - jew. zit. nach juris). - OLG Hamburg, 15.04.1994 - 11 U 237/93
Geldleistung eines GmbH-Gesellschafters an die Gesellschaft ohne Zweckbestimmung …
Wie im Sachverhalt der letzterwähnten BGH-Entscheidung, vgl. WM 1982 S. 1201 = ZIP 1982 S. 1321. - BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80 Insbesondere kann er nicht bestimmen, daß das Gericht seiner Entscheidung nur bestimmte Rechtssätze zugrunde legen darf (vgl. dazu BAG Urteil vom 13. Februar 1975 - 3 AZR 211/74 - AP Nr. 2 zu § 308 ZPO; zuletzt BGH Urteil vom 20. September 1982, ZIP 1982, 1321, 1322).
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