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| BGH, 08.10.1952 - II ZR 2/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 1369
- DB 1952, 927
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.12.1991 - IX ZR 270/90
Pfändung eines BGB -Gesellschaftsanteils - Anfechtbarkeit einer …
Dann könnte der dem Schuldner zustehende Erlösanteil möglicherweise nach den Grundsätzen BGHZ 37, 299, 305; BGH LM § 730 BGB Nr. 2 (Urt. v. 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52) und WM 1961, 323 (…Urt. v. 8. Dezember 1960 - II ZR 234/59) errechnet werden. - BGH, 06.02.1984 - II ZR 88/83
Klage eines Gesellschafters gegen einen Mitgesellschafter nach Auflösung der …
Der Beklagte weist zutreffend darauf hin, daß Zahlungsansprüche der Gesellschaft gegen einen Gesellschafter mit der Auflösung der Gesellschaft unselbständige Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung werden (st. Rspr., vgl. Senatsurt. v. 8.10.1952 - II ZR 2/52 - LM BGB § 730 Nr. 2). - BGH, 01.04.1963 - VIII ZR 41/62 Der berechtigte Gesellschafter ist darauf angewiesen, die Auseinandersetzung herbeizuführen (BGH Urt. v. 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52 - LM § 730 Nr. 2 = NJW 1952, 1369;… Urt. v. 13. Juni 1957 - II ZR 133/56 - WM 1957, 1027, 1029; BGB RGRK § 730 Anm. 9).
- BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51
Rechtsmittel
Einen solchen Anspruch kann der Kläger nicht erheben (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52).
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