Rechtsprechung
| BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Antrags auf Sprungrevision; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Sprungrevision; Verweigerung der Zahlung einer Treueprämie für Milchlieferung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 566
Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Sprungrevision mangels Vorliegens von Revisionsgründen in einem Fall betreffend die Ausschüttung von Treueprämien durch eine Genossenschaft - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- AG Hermeskeil, 26.05.2003 - 1 C 144/02
- AG Hermeskeil, 26.05.2003 - 1 C 444/02
- BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.11.1990 - II ZR 69/90
Bindung der Mitglieder einer Genossenschaft durch Versprechung der Zahlung …
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03
Die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Genossenschaft den Mitgliedern, die ihr treu bleiben, eine (geringe) Treueprämie zahlen darf, die sie den Genossen, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, nicht gewährt, ist in der vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung bereits geklärt (vgl. Sen.Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 69/90, WM 1991, 507;… Sen.Urt. v. 20. Juni 1983 - II ZR 224/82, WM 1983, 1006, jeweils m.w.Nachw.).Die weitere Frage, ob die Genossenschaft berechtigt sein könnte, ihren Mitgliedern einen Anreiz zur Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft zu geben, indem sie eine mit der Dauer der Zugehörigkeit steigende Treueprämie zahlt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 26. November 1990 aaO, S. 509), ist auch im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.
Mit kritischen Stimmen aus der Literatur hat sich der Senat bereits eingehend in seinem Urteil vom 26. November 1990 (aaO, S. 508 f.) auseinandergesetzt; die neuerliche - im wesentlichen gleichgelagerte - Kritik von Beuthien (insbesondere ZfgG 42, 162 ff.) gibt zu einer erneuten grundsätzlichen Erörterung keine Veranlassung.
- BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/82
Bestimmung der Grundsätze, nach denen der Preis für die zu erbringende Leistung …
Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03
Die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Genossenschaft den Mitgliedern, die ihr treu bleiben, eine (geringe) Treueprämie zahlen darf, die sie den Genossen, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, nicht gewährt, ist in der vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung bereits geklärt (…vgl. Sen.Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 69/90, WM 1991, 507; Sen.Urt. v. 20. Juni 1983 - II ZR 224/82, WM 1983, 1006, jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Düsseldorf, 17.08.2011 - 18 U 9/11 Rn. 18 Das Landgericht hat die BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Treueprämien im genossenschaftlichen Verhältnis zutreffend wiedergegeben (vgl. Urteil vom 20.06.1983 - II ZR 224/82, BeckRS 1983, 31071738; Urteil vom 26.11.1990 - II ZR 69/90, NJW-RR 1991, 550 ff.; Beschluss vom 28.02.2005 - II ZR 203/03, BeckRS 2005, 3405).
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