Rechtsprechung
| BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Gesellschaftervereinbarung mit Wirkung für das Innenverhältnis - Rechtmäßigkeit einer Vordatierung der Entstehung einer Gesellschaft - Verpflichtung zur Einwilligung in den Abschluss des Kommanditgesellschaftsvertrags
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1976, 1000
- WM 1976, 972
- DB 1976, 1860
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61
Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei …
Auszug aus BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74
Eine Ergänzung der letztwilligen Verfügung in diesem Punkt kommt hier schon deshalb nicht in Betracht, weil dafür kein Bedürfnis besteht; das Ergebnis der vorstehenden Auslegung - ohne Ergänzung - steht nicht in Widerspruch zu dem nach dem Inhalt des Testaments von dem Erblasser Gewollten: Der Beklagte ist nach dem Zustandekommen des Gesellschaftsvertrages ohne weiteres in der Lage, das Gesellschaftsverhältnis zu dem hier in Frage stehenden Zeitpunkt (31. Dezember 1977) durch ordentliche Kündigung zu beenden (vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung BGHZ 40, 91, 104). - BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64
Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …
Auszug aus BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74
Demgemäß ist die Revision insoweit mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die Feststellungswiderklage gegen den Kläger zu 2 nicht unzulässig, sondern unbegründet ist (zur Zulässigkeit der Sachentscheidung in einem solchen Falle in der Revisionsinstanz vgl. BGHZ 33, 398; 46, 281, 284). - BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59
Widerklage in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74
Demgemäß ist die Revision insoweit mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die Feststellungswiderklage gegen den Kläger zu 2 nicht unzulässig, sondern unbegründet ist (zur Zulässigkeit der Sachentscheidung in einem solchen Falle in der Revisionsinstanz vgl. BGHZ 33, 398; 46, 281, 284). - BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57
Subverlagsvertrag
Auszug aus BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74
Es ist zwar anerkannt, daß Tatsachen, die zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigem Grunde berechtigen würden, in der Regel auch ein Rücktrittsrecht von eines Vorvertrag gewähren, der die Begründung eines solchen Dauerschuldverhältnisses zum Gegenstand hat (BGH, Urt. v. 20.6.58 - I ZR 132/57, Betr. 1958, 955). - BGH, 29.10.1953 - IV ZR 75/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.05.1976 - II ZR 207/74
Das aber kann nicht bezweifelt werden (vgl. BGH, Urt. v. 29.10.53 - IV ZR 75/53, LM BGB § 240 Nr. 1 zur nachträglichen Fälligkeit einer Forderung; Mattern, Neues Vorbringen in der Revisionsinstanz, JZ 1963, 649).
- BFH, 12.06.1980 - IV R 40/77
Keine steuerrechtliche Anerkennung einer rückwirkend geänderten Gewinnverteilung
Eine solche obligatorische Rückwirkung kann bei der Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses gewollt sein (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Mai 1976 II ZR 207/74, Der Betrieb 1976 S. 1860); sie kann auch bei der Änderung des Gewinnverteilungsschlüssels vereinbart werden (…vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. November 1977 8 U 7/77, Betriebs-Berater 1978, S. 120). - BGH, 29.09.1977 - II ZR 214/75
Umdeutung einer erbrechtlichen Nachfolgeregelung eines Gesellschaftsvertrags in …
Daß ein Gesellschaftsverhältnis im Innenverhältnis rückwirkend begründet werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Urt. v. 24.5.1976 - II ZR 207/74, WM 1976, 972, 974). - BGH, 08.07.1991 - II ZR 213/90
Gewinnverteilung aus einer Gesellschaft - Auseinandersetzungsanspruch wegen …
Durchgreifenden rechtlichen Bedenken unterliegt die Auffassung des Berufungsgerichts, diese Geschäfte seien nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 24. Mai 1976 (II ZR 207/74, WM 1976, 972) vom 1. Januar 1983 ab der oHG zuzurechnen. - BGH, 19.02.1979 - II ZR 225/77
Streit über die Höhe der Kapitalanteile an einer Offenen Handelsgesellschaft …
Daß derartige, das Innenverhältnis betreffende Regelungen rückwirkend begründet werden können, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urt. v. 24.5.76 - II ZR 207/74, WM 1976, 972, 974).
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