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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1996 - II ZR 21/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2843
BGH, 26.02.1996 - II ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2843)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1996 - II ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2843)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Handelsüblichkeit bei Gütertransport - Standarts der Verpackung - Ausländischer Abladeort - Abladezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ADS GüV 1973 Ziffer 1.4.1.5
    Ersatzpflicht des Seetransportversicherers wegen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 805
  • VersR 1996, 1260
  • WM 1996, 1052
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1971 - II ZR 78/69

    Container - Güterverpackung - Übergabe an Verfrachter - Mangelhafte Verpackung

    Auszug aus BGH, 26.02.1996 - II ZR 21/95
    Eine mangelhafte Verpackung lag vor, wenn die im Seeverkehr allgemein am Abladeort zur Abladezeit nach der Auffassung der beteiligten Kreise nötigen Anforderungen nicht erfüllt waren (Sen.Urt. v. 18. März 1971 - II ZR 78/69, NJW 1971, 1363).
  • BGH, 08.05.2002 - IV ZR 239/00

    Beweiswürdigung bei Vorlage von Lichtbildern

    Die "Verpackungsklausel" in Ziffer 1.4.1.5 der ADS Güter 73/84 enthält einen verschuldensunabhängigen Risikoausschluß, dessen tatsächliche Voraussetzungen der Versicherer beweisen muß (…dazu Enge, Transportversicherung, 3. Aufl., S. 125;… ders., Erläuterungen zu den ADS Güterversicherung 1973 und dazugehörigen DTV-Klauseln, 1973, S. 37 f. zu Ziff. 1.4.1.5; Koller VersR 1993, 519, 524;… vgl. auch Römer in Römer/Langheid, VVG, zu § 131 Rdn. 2;… Voit in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 131 Rdn. 7; BGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 - VersR 1996, 1260 unter 3).

    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß der Abladeort, auf dessen Standards es für die Bestimmung der Handelsüblichkeit einer Verpackung ankommt, der Ort ist, an dem das Transportgut auf ein Schiff übergeben wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 - VersR 1996, 1260 unter 3 b).

  • OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 7 U 126/96

    Transportversicherung: Kriterien für das Vorliegen einer mangelhaften Verpackung

    Der Senat geht davon aus, daß die Frage der Mangelhaftigkeit der Verpackung entsprechend den für das Seefrachtversiche- rungsrecht entwickelten Gründen nach den allgemein am Abladeort zur Abladezeit nach der Auffassung der beteiligten Kreise nötigen Anforderungen zu bestimmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1996 - II ZR 21/95 - vgl. auch BGH NJW 1971, 1363).

    Hinsichtlich der Beurteilung der Handelsüblichkeit in Ziffer 1.4.1.5 ADS-Güterversicherung 1973 geht der Senat davon aus, daß hierbei nicht nur die zu transportierenden Güter und die Umstände der betreffenden Reise in Betracht zu ziehen sind, sondern auch die Standards der Verpackung am Abladeort zur Abladezeit, damit eine sichere Tatsachengrundlage für die Bewertung der Handelsüblichkeit der aufgetretenen Mängel gewonnen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1996, a.a.O.; OLG Bremen, Transportrecht 1989, 236).

  • OLG München, 13.11.2002 - 7 U 2323/02

    Keine Haftung des Spediteurs bzw. des Versicherers wegen Beschädigung des …

    Für die Beurteilung der Handelsüblichkeit im Sinne Ziffer 1.4.1.5 der ADS 73/84 sind nicht nur die Art der zu transportierenden Güter und die Umstände der betreffenden Reise in Betracht zu ziehen, sondern auch die Standards der Verpackung am Abladeort zur Abladezeit zu ermitteln (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.02.1996, WM 1996, S. 1052, 1053).
  • OLG Frankfurt, 13.11.2002 - 7 U 2323/02

    Anspruch auf Ersatz eines Transportschadens; Beschädigung von Transportgut; …

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