Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1955 - II ZR 216/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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Stillschweigender Verzicht des HV, Schweigen des HV auf eine vom U unter Kündigungsandrohung angekündigte Vertragsänderung, Vertragsverschlechterung, Potestativbedingung, einseitige Provisionsänderung, Herabsetzung des Provisionssatzes
Papierfundstellen
- DB 1955, 1085
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.04.1951 - II ZR 52/50
Absetzgleis - Kaufvertrag mit Preisklausel, § 315 BGB, Schweigen als Annahme
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 216/54
Aber das Berufungsgericht hat nicht Recht, daß hier ein dem Urteil des Senats vom 4.4.51 (BGHZ 1, 353) vergleichbarer Fall gegeben sei. - BGH, 29.09.1951 - II ZR 62/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 216/54
Gewiß kann der Umstand, daß Kaufleute bereits in einem vertraglichen Verhältnis stehen, den Empfänger rechtserheblicher Erklärungen nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zur Rückäußerung verpflichten, wenn seinem Schweigen nicht die Bedeutung der Zustimmung gegeben werden soll (OGHZ 2, 356; BGHZ 1, 354; BGH JZ 1951, 783). - BGH, 09.02.1951 - V ZR 1/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.10.1955 - II ZR 216/54
Im Schweigen kann Zustimmung nur dann erblickt werden, wenn besondere Umstände gegeben sind, die im redlichen Handelsverkehr nach Treu und Glauben keine andere Deutung als die der Zustimmung zulassen (BGH NJW 1952, 64; Urteil vom 9.2.51 - V ZR 1/50 -).
- BGH, 24.11.1959 - VIII ZR 133/58
Rechtsmittel
Dieser Grundsatz gilt insbesondere gegenüber einem Angebot, durch das ein bestehender Vertrag zum Nachteil des Empfängers der Offerte abgeändert werden soll (Urt. des BGH vom 24. Oktober 1955 - II ZR 216/54 = LM HGB § 346 (D) Nr. 7). - BGH, 19.11.1959 - VIII ZR 115/58
Rechtsmittel
Erklärte sich die Klägerin nicht gegenüber Anregungen, die Vertragsbestimmung zu ändern, so war eine Vereinbarung, da Schweigen in diesem Falle nur als Ablehnung gewertet werden kann, gerade nicht zustande gekommen (vgl. BGH Urt. v. 24. Oktober 1955 - II ZR 216/54 - LM HGB § 346 D Nr. 7). - BGH, 21.04.1960 - VIII ZR 97/59
Rechtsmittel
Diese Regel gilt insbesondere gegenüber einem Angebot, durch das ein bestehender Vertrag zum Nachteil des Empfängers der Offerte abgeändert werden soll (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1959 - VIII ZR 133/58 = BB 1960, 306 und Urteil des BGH vom 24. Oktober 1955 - II ZR 216/54 = LM HGB § 346 (D Nr. 7)). - BGH, 23.11.1960 - VIII ZR 33/60
Kauf eines unverzollten Boraxvorrates - Übergang vom Kauf einer unverzollten zum …
Dieser Grundsatz gilt insbesondere gegenüber einem Angebot, durch das ein bestehender Vertrag zum Nachteil des Empfängers der Offerte abgeändert werden soll (Urteile des erkennenden Senats vom 24. November 1959 - VIII ZR 133/58 - = BB 1960, 306 und vom 21. April 1960 - VIII ZR 97/59 - (nicht veröffentlicht) sowie Urteil des BGH vom 24. Oktober 1955 - II ZR 216/54 - = LM HGB § 346 (D) Nr. 7).
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