Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1964 - II ZR 22/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1964, 1372
- MDR 1964, 579
- VersR 1964, 646
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.02.1955 - II ZR 241/53
Begriff des "berechtigten Fahrers"
Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 22/62
Diese Berechtigung kann zwar nach näherer Bestimmung dessen, der über die Benutzung des Fahrzeugs selbständig entscheiden kann (BGHZ 16, 292), örtlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein, z.B, auf eine einzeln bezeichnete Fahrt oder eine bestimmte Art oder Gruppe von Fahrten. - RG, 23.04.1937 - VII 296/36
Wer ist "berechtigter Führer" im Sinne des § 3 Nr. 2 der Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 04.05.1964 - II ZR 22/62
Grundsätzlich richtig äst insbesondere die vom Berufungsgericht vorgenommene Unterscheidung zwischen der Fahrt selbst und der Art ihrer Ausführung (vgl, RGZ 154, 340; KG JRPV 1938, 298; Prölss VVG H o Aufl. § 2 AKB Anm, 5; Stiefel/Wussow Kraftfahrversicherung, 5° Aufl. § 2 AKB Anm. 37, § 10 AKB Annu 13).
- BGH, 22.10.1969 - IV ZR 630/68
Klage gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung auf Versicherungsschutz - Überlassen …
Das Berufungsgericht ist unter Hinweis auf BGH VersR 1964, 646, 647 [BGH 04.05.1964 - II ZR 22/62] zutreffend davon ausgegangen, daß eine Fahrt dann unberechtigt wird, wenn sie bei natürlicher und verkehrsgerechter Betrachtung durch die gegebene Genehmigung nicht mehr gedeckt erscheint.Mit dieser Beurteilung ist das Berufungsgericht, wie es zutreffend dargelegt hat, nicht von der angezogenen Entscheidung BGH VersR 1964, 646 abgewichen.
- BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 139/82
Versicherungsschutz in der Kraftfahrtversicherung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Berufungsgericht ist unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 4.5.1964 - II ZR 22/62 = VersR 1964, 646, 647 und vom 22.10.1969 - IV ZR 630/68 = VersR 1969, 1107 zutreffend davon ausgegangen, daß eine Fahrt dann unberechtigt wird, wenn sie bei natürlicher und verkehrsgerechter Betrachtung durch die gegebene Genehmigung nicht mehr gedeckt erscheint. - BGH, 15.10.1964 - II ZR 27/62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Nach einer gefestigten Rechtsprechung ist dabei vor allem zu unterscheiden, ob die Anordnungen des Halters sich auf die Tatsache der Benutzung oder auf die Art der Benutzung beziehen (vgl. zuletzt BGH VersR 1964, 646 m.w.N.).
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