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| BGH, 15.01.1996 - II ZR 22/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 19.01.2007 - 26 U 36/06
Zur Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses der eine Nachschussverpflichtung …
Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des OLG Köln vom 14.12.1994, Aktenzeichen 17 U 33/93, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 15.01.1996, Aktenzeichen II ZR 22/95, durch welches eine Klage der GbR gegen den Kläger auf Leistung von Liquiditätszuschüssen abgewiesen worden sei. - LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23
Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis gegenüber einem …
Der in diesem Zusammenhang klägerseits zitierte Beschluss des BGH vom 15.01.1996 (Az. II ZR 22/95, Kurzwiedergabe in DStR 1996, 879, und juris), aus dem sich anderes ergeben soll, dürfte nicht übertragbar sein: Insoweit lässt sich den Veröffentlichungen des Beschlusses bereits kein vergleichbarer Sachverhalt entnehmen.
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