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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9864
BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03 (https://dejure.org/2005,9864)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2005 - II ZR 222/03 (https://dejure.org/2005,9864)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - II ZR 222/03 (https://dejure.org/2005,9864)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    HaustürWG § 1 Abs. 1; ; HaustürWG § ... 1 Abs. 1 Nr. 1; ; HaustürWG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; HaustürWG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; HaustürWG § 2 Abs. 1 Satz 4; ; HaustürWG § 3; ; HaustürWG § 3 Abs. 1; ; HaustürWG § 3 Abs. 3; ; HaustürWG § 5 Abs. 2; ; VerbrKrG § 7 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9; ; BGB § 123 Abs. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 5 Abs. 2 HaustürWG (Haustürwiderrufsgesetz) - Beurteilung der Voraussetzungen für die" Zurechnung" einer Haustürsituation nach den entsprechenden Grundsätzen für die Zurechnung einer arglistigen Täuschung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HWiG § 5 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 2
    Zurechnung einer Haustürsituation

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf von Darlehensvertrag nach HaustürWG

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    § 5 Abs. 2 HaustürWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, daß das nach dieser Bestimmung bestehende Widerrufsrecht trotz des entgegenstehenden Wortlauts auch dann besteht, wenn die entsprechende Befugnis nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG nicht oder nicht mehr gegeben ist (vgl. Sen.Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, ZIP 2004, 1402, 1403 m.w.Nachw., z.V.b. in BGHZ 159, 280 ff.).

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Haustürsituation dem Erklärungsempfänger zuzurechnen ist, beurteilt sich nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsprechend den für die Zurechnung einer arglistigen Täuschung nach § 123 Abs. 2 BGB entwickelten Grundsätzen (vgl. Sen.Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, ZIP 2004, 1402, 1404 m.w.Nachw.).

    Die von dem Darlehensnehmer empfangene Leistung ist - wie der Senat nach Erlaß des Berufungsurteils entschieden hat - im Falle der Auszahlung der Darlehensvaluta an einen Dritten bei einem Verbundgeschäft i.S. von § 9 VerbrKrG der finanzierte Gesellschaftsanteil (vgl. Sen.Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, ZIP 2004, 1402, 1404 f.).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    § 5 Abs. 2 HaustürWG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Urt. v. 13. Dezember 2001 - Rs. C-481/99, ZIP 2002, 31, 35) und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 150, 248, 257) stets, also auch bei Sachverhalten aus der Zeit vor Erlaß der genannten Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, in richtlinienkonformer Auslegung anzuwenden, ohne daß dem Vertragspartner des Kunden Vertrauensschutz gewährt werden kann (st.Rspr. seit BGHZ 150, 248, 257).

    Die Notwendigkeit der richtlinienkonformen Auslegung des § 5 Abs. 2 HaustürWG steht auf Grund der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (aaO) fest.

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender …

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - nicht berücksichtigt, daß der Widerruf gegenüber der Beklagten nur wirksam ist, wenn die - hier unstreitige - Haustürsituation der Beklagten, wie die Kläger geltend machen und was der revisionsrechtlichen Prüfung zugrunde zu legen ist, zuzurechnen ist (vgl. BGH, Urt. v. 12. November 2002 - XI ZR 3/01, ZIP 2003, 24 f.).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Abzahlungsgesetz (vgl. BGHZ 133, 254, 259 f.;… Urt. v. 17. September 1996 - XI ZR 197/95, ZIP 1996, 1943, 1944 f.) fordert der Schutzzweck der Widerrufsregelung des Abzahlungsgesetzes bei zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen eine Auslegung, nach der dem Darlehensgeber nach dem Widerruf kein Zahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer in Höhe des Darlehenskapitals zusteht.
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe …

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    Für eine fahrlässige Unkenntnis in diesem Sinne genügt es, daß die Umstände des Falles den Erklärungsempfänger veranlassen mußten, sich zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung beruht (BGH, Urt. v. 9. April 1992 - IX ZR 145/91, ZIP 1992, 755, 756).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 197/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus BGH, 13.06.2005 - II ZR 222/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Abzahlungsgesetz (vgl. BGHZ 133, 254, 259 f.; Urt. v. 17. September 1996 - XI ZR 197/95, ZIP 1996, 1943, 1944 f.) fordert der Schutzzweck der Widerrufsregelung des Abzahlungsgesetzes bei zwei rechtlich selbständigen, aber eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verträgen eine Auslegung, nach der dem Darlehensgeber nach dem Widerruf kein Zahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer in Höhe des Darlehenskapitals zusteht.
  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 6 U 110/05

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Dass die Bank nicht erkannt hatte, dass § 5 Abs. 2 HWiG später einschränkend ausgelegt werden würde und zwar auch für Fälle wie hier, auf die die Richtlinie nicht anzuwenden ist, soll nach der Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH unerheblich sein (Urteil vom 13.06.05 II ZR 222/03) und damit der Beklagten zumutbar.
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2006 - 16 U 113/05

    Haustürgeschäfte mit geschlossenen Immobilienfonds

    Dies gilt auch für Fälle, in denen ein Kreditvertrag vor Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 1. Januar 1991 geschlossen worden ist und den Regelungen des Abzahlungsgesetzes unterliegt (BGH, Urt. v. 13.6.2005 - II ZR 222/03 -).
  • LG Duisburg, 24.10.2005 - 12 O 52/05

    Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes (HaustürWG) auf einen Darlehensvertrag; …

    § 5 Abs. 2 HaustürWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, daß das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz nicht durch das Widerrufsrecht nach § 7 Abs. 2 VerbrKrG ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (…vgl. BGH Urt. v. 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, NJW 2004, 2731;… BGH, Urt. v. 30.5.2005, II ZR 319/04, Drsp Nr. 2005/10428; zuletzt BGH Urt. v. 13.6.2005, II ZR 222/03, Drsp Nr. 2005/10450).
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