Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1980 - II ZR 239/79 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verschuldenserfordernis
Papierfundstellen
- NJW 1981, 287
- WM 1980, 1461
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 18.05.1999 - X ZR 105/96
Zumutbarkeit von prozeßleitenden Maßnahmen zur Verhinderung drohender Verzögerung
Diese weiteren Voraussetzungen müssen zugleich vorliegen; es reicht demnach für eine Zurückweisung nicht aus, daß eine Verspätung auf grober Nachlässigkeit beruht, wenn die Zulassung des Angriffs- oder Verteidigungsmittels die Erledigung des Rechtsstreits gleichwohl nicht verzögert hätte (vgl. BVerfG NJW 1992, 2556, 2557; BGH, Urt. v. 22. September 1980 - II ZR 239/79, NJW 1981, 287;… Urt. v. 1. Oktober 1986 - I ZR 125/84, NJW 1987, 502 f.;… Urt. v. 8. März 1991 - V ZR 339/89, NJW-RR 1991, 767 f.). - BGH, 30.10.1986 - IX ZR 126/85
Schadensersatzanspruch gegen einen Notar wegen Verletzung von Amtspflichten bei …
Ihnen wird also bei der neuen Verhandlung Gelegenheit zu geben sein, ihren bisherigen Vortrag zu ergänzen (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1980 - II ZR 239/79, NJW 1981, 287). - BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 244/81
Verzögerung des Rechtsstreits durch Folgebeweise
Eine weitere - kumulativ neben der Verzögerung geforderte - Voraussetzung für den Ausschluß mit dem verspäteten Vorbringen ist nach § 528 Abs. 2 ZPO jedoch, daß die Partei das Vorbringen im ersten Rechtszug aus grober Nachlässigkeit unterlassen hatte (vgl. BGH, Urt. v. 22. September 1980 - II ZR 239/79, NJW 1981, 287).
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 280/85
Anwendung der Präklusionsvorschriften bei Ausbleiben eines erst im zweiten …
Verzögerung und fehlende Entschuldigung müssen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zusammentreffen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 22. September 1980 - II ZR 239/79 - WM 1980, 1461, 1462). - BGH, 01.10.1986 - I ZR 125/84
Berufung - Verspätetes Vorbringen - Zeuge
Die Nichtberücksichtigung setzt danach also voraus, daß Verzögerung und grobe Nachlässigkeit - kumulativ - ausgeschlossen werden (BGH, NJW 1981, 287 = WM 1980, 1461 (1462)). - BGH, 04.06.1984 - II ZR 195/83
Einwand der abredewidrigen Ausfüllung eines Blankowechsels
Wäre dem Beklagten nur einfache Nachlässigkeit vorzuwerfen, würde das die Zurückweisung nicht rechtfertigen (vgl. Sen. Urt. v. 22.9.1980 - II ZR 239/19, WM 1980, 1461). - BGH, 08.03.1991 - V ZR 339/89
Voraussetzungen einer Zusicherung oder eines arglistigen Verschweigens - …
Die Nichtberücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach § 528 Abs. 2 ZPO setzt voraus, daß eine Verzögerung des Rechtsstreits bei Zulassung des Vorbringens und grobe Nachlässigkeit im vorangegangenen Rechtszug kumulativ vorliegen (BGH, Urt. v. 22. September 1980, II ZR 239/79, WM 1980, 1461, 1462). - OLG Koblenz, 08.05.1981 - 2 U 413/80
Forderung aus einer Lieferung von Rohr-Rohlingen; Fälligkeit des …
Die Nichtzulassung setzt kumulativ sowohl Verzögerung als auch grobe Nachlässigkeit voraus (vgl. BGH, WM 1980, S. 1461, 1462, Urteil vom 22.9.1980).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.