Rechtsprechung
| BGH, 17.02.1955 - II ZR 241/53 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 16, 292
- NJW 1955, 669
- DB 1955, 287
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61
Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des …
Das ist angenommen worden, wenn der Fahrdienstleiter einer Firma mit erheblicher Verfügungsfreiheit über die Benutzung der Firmenfahrzeuge die Führung eines Wagens zeitweise einem anderen übergibt oder wenn der Inhaber einer Autoreparaturwerkstatt einen Angestellten mit der Probefahrt eines zur Reparatur übergebenen Kundenfahrzeugs beauftragt (BGHZ 16, 292; II ZR 202/59 vom 7. Dezember 1961 = VersR 1962, 58; vgl. auch RG JW 1932, 3712). - OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04
Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung …
Der Beklagte trat diese Fahrt erst nach 04.00 Uhr morgens an, nachdem S... S..., der als Repräsentant der Halterin hätte fungieren können (vgl. BGHZ 16, 292, 294), fest schlief. - BGH, 28.11.1957 - II ZR 325/56
Anwendbarkeit der Rückgriffsbestimmung des § 158f Versicherungsvertragsgesetz ( …
Ferner hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 16, 292) zutreffend angenommen, daß der Beklagte im Zeitpunkt des Unfalls berechtigter Fahrer im Sinne des § 10 Ziff. 1 AKB und als solcher an sich mitversichert war, weil er mit dem Einverständnis des Mieters H. gefahren ist, der seinerseits auf Grund seiner Abmachungen mit dem Versicherungsnehmer P. zeitweise selbständig über die Benutzung des ihm mietweise überlassenen Fahrzeugs bestimmen konnte.
- BGH, 15.10.1964 - II ZR 27/62
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Hiervon sind nur die nichtberechtigten Fahrer aufgenommen, das sind diejenigen Fahrer, die sich eigenmächtig die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angemaßt haben und deshalb erfahrungsgemäß aus Angst, verfolgt und entdeckt zu werden, in erhöhtem Maße Unfälle verursachen (BGHZ 16, 292, 295 = VersR 1955, 180). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 22/62 Diese Berechtigung kann zwar nach näherer Bestimmung dessen, der über die Benutzung des Fahrzeugs selbständig entscheiden kann (BGHZ 16, 292), örtlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt sein, z.B, auf eine einzeln bezeichnete Fahrt oder eine bestimmte Art oder Gruppe von Fahrten.
- BGH, 07.12.1961 - II ZR 202/59
Auslegung des Begriffes des "berechtigten Fahrers" - Anforderungen an die …
Diese Ausführungen des Berufungsgerichts, die von einer zutreffenden, mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats übereinstimmenden Auslegung des Begriffs des "berechtigten Fahrers" ausgehen (vgl. BGHZ 16, 292; 26, 133), [BGH 28.11.1957 - II ZR 55/57]bieten zu rechtlichen Bedenken keinen Anlaß. - BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58
Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung
durch einen nicht berechtigten Fahrer unter Umständen ganz beträchtlich erhöht wird (BGHZ 16, 292, 295 = NJW 55, 669). - BGH, 03.12.1964 - II ZR 172/62
Haftpflichtansprüche bei einem Verkehrsunfall - Begriff des berechtigten Fahrers …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. BGHZ 16, 292 = VersR 55, 180; VersR 63, 770; 64, 231). - BGH, 12.12.1963 - II ZR 30/61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Als "berechtigter Fahrer" im Sinne des § 10 Nr. 1 AKB a.F. ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats anzusehen, wer das Kraftfahrzeug mit Zustimmung einer Person steuert, die hinsichtlich des Gebrauchs des Fahrzeugs verfügungsberechtigt ist, d.h. selbständig über den Gebrauch des Fahrzeugs bestimmen kann (vgl. BGHZ 16, 292, 293 ff [BGH 17.02.1955 - II ZR 241/53]; VersR 1963, 770, 771 ff). - BGH, 03.07.1962 - VI ZR 160/61 Bas ist angenommen worden, wenn der Fahrdienstleiter einer Firma mit erheblicher Verfügungsfreiheit über die Benutzung der Firmenfahrzeuge die Führung eines V/agens zeitweise einem anderen über gibt oder wenn der Inhaber einer Autoreparaturwerkstatt einen Angestellten mit der Probefahrt eines zur Reparatur übergebenen Kundenfahrzeugs beauftragt (BGHZ 16, 292; II ZR 202/59 vom 7. Dezember 1961 = VersR 1962, 58; vgl" auch RG JVi 1932, 3712)« Der vorliegende Fall liegt aber wesentlich anders" Hier hatte der Halter dem Beklagten F H H H B den V/agen nur für eine bestimmte, von selbst auszuführende Fahrt überlassen" Die Y/eitergabe des Y/agens an den Beklagten L f l H B i zu einer nächtlichen Fahrt für eigene Zwecke fiel aus dem Rahmen der dem Beklagten B H H B eingeräumten Befugnis offenbar her Die Fassung des § 10 AKB gibt keinen Anlaß zu &!
- BGH, 21.12.1955 - VII ZR 261/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.12.1955 - VII ZR 261/53
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".