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Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1980 - II ZR 242/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,7473
BGH, 17.11.1980 - II ZR 242/79 (https://dejure.org/1980,7473)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1980 - II ZR 242/79 (https://dejure.org/1980,7473)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1980 - II ZR 242/79 (https://dejure.org/1980,7473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen einen Kommanditisten auf Zahlung einer restlichen Kommanditeinlage und eines Agio - Kündigung des Beteiligungsverhältnisses aus wichtigem Grund wegen arglistiger Täuschung - Pflicht zur Begleichung der Schulden aus einer Auseinandersetzungsrechnung - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1981, 452
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1973 - II ZR 37/72
    Auszug aus BGH, 17.11.1980 - II ZR 242/79
    Danach ist zwar grundsätzlich von dem wirklichen Wert des lebenden Unternehmens auszugehen (vgl. SenUrt. v. 22.10.73 - II ZR 37/72, LM BGB § 738 Nr. 5 m.w.N.).

    Wenn auch die Vermögensgegenstände mit dem Wert in die Abschichtungsbilanz einzusetzen sind, die sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters haben, und damit spätere Entwicklungen grundsätzlich außer Betracht bleiben müssen, ist es nicht ausgeschlossen, bei der Aufstellung der Bilanz nachträglich gewonnene Erkenntnisse in der Weise für die Bewertung mit heranzuziehen, daß daraus Rückschlüsse auf den Wert der Gegenstände am Stichtag gezogen werden (vgl. das oben angeführte SenUrt. v. 22.10.73, WM 1974, 129, insoweit in LM BGB § 738 Nr. 5 nicht abgedr.).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2014 - 15 UF 120/14

    Zugewinnausgleich: Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Rn. 109 Das Stichtagsprinzip schließt es nicht aus, die Entwicklung der Folgejahre in die Entscheidung miteinzubeziehen, wenn aus ihr Rückschlüsse auf den Wert des zu bewertenden Gegenstandes zum Stichtag gezogen werden können (vgl. BGH WM 1981, 452; Piltz/Wissmann NJW 1985, 2673, 2676; aA Münch DStR 2014, 806).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 201/81

    Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung

    Der Vorlage eines den Gewinn und Verlust im einzelnen ausweisenden Jahresabschlusses bedarf es jedoch nicht, wenn in anderer Weise mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, daß Gewinne nicht erzielt worden sind (aus dem von der Revision zitierten Senatsurteil v. 17.11.1980 - II ZR 242/79, WM 1981, 452 folgt nichts anderes).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1993 - 6 U 44/92

    Behandlung von Valutierungsansprüchen aus Darlehensverträgen bei der …

    Hinzu kommt sodann, daß in der Abschichtungsbilanz zwar grundsätzlich Vermögensgegenstände mit dem Wert anzusetzen sind, den sie beim Ausscheiden des Gesellschafters haben, diesbezüglich jedoch nicht ausgeschlossen ist, nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Bewertung - hier die erfolgte Auszahlung - heranzuziehen, die Rückschlüsse auf die Werte am Stichtag erlauben (vgl. BGH WM 1981, 452).

    Wie vorstehend schon in anderem Zusammenhang angesprochen worden ist, sind in der Abschichtungsbilanz zwar grundsätzlich Vermögensgegenstände mit dem Wert anzusetzen, den sie beim Ausscheiden des Gesellschafters haben; jedoch ist es nicht ausgeschlossen, nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Bewertung heranzuziehen, die Rückschlüsse auf die Werte am Stichtag erlauben (vgl. BGH WM 1981, 452).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 38/09

    Angemessenheit des Umtauschverhältnisses bei Verschmelzung

    Sie können aber im Einzelfall als Indiz bzw. für Rückschlüsse herangezogen werden (vgl. ebenfalls BGH, WM 1981, 452, 453; OLG Düsseldorf, AG 2003, 329, 332; OLG Stuttgart, AG 2004, 43, 44;… Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 5. Aufl., Rdn. 237 ff).
  • OLG Zweibrücken, 09.03.1995 - 3 W 133/92

    Unternehmensbewertung im aktienrechtlichen Spruchstellenverfahren

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen jedoch nachträglich gewonnene Erkenntnisse für die Bewertung am Stichtag herangezogen werden (BGH WM 1981, 452, 453;… dazu auch Großfeld aaO).
  • BFH, 21.10.1981 - I R 170/78

    Rückstellung - Schwebendes Geschäft - Aufstellung der Bilanz - Verkaufsverlust

    Denn der Kaufmann ist verpflichtet, bei Aufstellung seiner Bilanz alle diejenigen Umstände zu berücksichtigen, die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung für die Verhältnisse am Bilanzstichtag von Bedeutung sind, auch wenn sie am Bilanzstichtag noch nicht eingetreten oder nicht bekannt waren (BFH-Urteile vom 27. April 1965 I 324/62 S, BFHE 82, 445, BStBl III 1965, 409; vom 4. April 1973 I R 130/71, BFHE 109, 55, BStBl II 1973, 485; Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 17. November 1980 II ZR 242/79, Betriebs-Berater 1981 S. 1128 - BB 1981, 1128 -).
  • OLG Köln, 13.08.2015 - 18 U 167/14

    Höhe des Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung einer mittelbaren …

    Wenn auch die Vermögensgegenstände mit dem Wert in die Auseinandersetzungsbilanz einzusetzen sind, die sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters haben, und damit spätere Entwicklungen grundsätzlich außer Betracht bleiben müssen, ist es nicht ausgeschlossen, bei der Aufstellung der Bilanz nachträglich gewonnene Erkenntnisse in der Weise für die Bewertung mit heranzuziehen, dass daraus Rückschlüsse auf den Wert der Gegenstände am Stichtag gezogen werden (BGH, Urteil vom 17.11.1980 - II ZR 242/79, WM 1981, 452-453, zitiert nach juris, Rn. 11).
  • BGH, 09.05.1988 - II ZR 298/87

    Anspruch einer Publikums-Kommanditgesellschaft gegen die ehemalige Kommanditistin …

    Auf die Revision, mit der die Klägerin die Klage in Höhe von 41.000,00 DM nebst Zinsen weiterverfolgte, hat der Senat durch Urteil vom 17. November 1980 (II ZR 242/79, WM 1981, 452) das Berufungsurteil in dem genannten Umfange aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
  • OLG Celle, 11.01.2006 - 9 W 41/05

    Squeeze-out Elektra Beckum AG

    "aufhellen" und sich daraus Rückschlüsse auf den Wert des Unternehmens am Stichtag ziehen lassen (BGH WM 1981, 452, 453; OLG Köln NZG 1999, 1222,.
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