Rechtsprechung
| BGH, 24.06.1953 - II ZR 243/52 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,2104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.05.1955 - II ZR 31/54
Schadensersatz wegen nicht bekanntgemachter Chlorung von Trinkwasser
Um den Beweis des ersten Anscheins durch den Nachweis der ernsten Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs zu entkräften, genügte jedoch nicht der Hinweis auf die allgemeine Möglichkeit eines anderen Ursachenverlaufs, sondern die Beklagte hätte konkrete Tatsachen nachweisen müssen, aus denen auf die ernste Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs geschlossen werden kann, d.h. Tatsachen, die die Annahme nahe legen, daß die Gurken nicht durch Chlor, sondern durch andere Umstände verdorben worden sind (vgl. BGHZ 8, 239, 240; Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 1953 - II ZR 243/52 - S. 11).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.