Rechtsprechung
| BGH, 12.12.1957 - II ZR 244/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1958, 298
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84
Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen
Wer sich an einen Makler wendet, der mit "Angeboten« (vgl. zum Begriff Senatsurteil vom 28. September 1983 - IVa ZR 12/82 - WM 1983, 1287) werbend im geschäftlichen Verkehr auftritt, erklärt damit noch nicht schlüssig seine Bereitschaft zur Zahlung einer Maklerprovision für den Fall, daß ein Vertrag über das angebotene Objekt zustandekommt (…Senat Urt. v. 12. Februar 1981 - IVa ZR 105/80 - WM 1981, 495;… Urt. v. 20. April 1983 - IVa ZR 2/82 - WM 1983, 764; vgl. auch BGH Urt. v. 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - NJW 1958, 298). - BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 105/80
Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision vom Käufer - Vorliegen eines …
Der stillschweigende Abschluß eines Maklervertrages kann selbst in dem Fall zu verneinen sein, in welchem der Käufer von sich aus mit der Antrage nach dem Objekt und dem Verkäufer an den Makler herantritt, wenn der Makler nicht seinen Wunsch zu erkennen gibt, (auch) vom Käufer Provision zu erhalten (BGH Urteil vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - NJW 1958, 298). - BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 91/65
Fälligkeit der Provision im Maklervertrag - Indizien für den Abschluss eines …
Irrig ist es, wenn das Berufungsgericht unter Bezugnahme auf BGH NJW 1958, 298 meint, ein Nachweismaklervertrag hätte bei dieser Gelegenheit nur zustande kommen können, wenn der Beklagte erkannt hätte oder hätte erkennen müssen, daß die Klägerin die Frage "nach Lage und Verkäufer des Objekts" nur gegen eine Provision von 3 % beantworten wollte.
- BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69
Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an …
Gibt der Makler, etwa deswegen, weil er bereits von dem Verkäufer einen Maklerauftrag erhalten hat, nicht zu erkennen, daß er auch von dem Käufer für den Nachweis des Kaufgegenstandes oder die Vermittlung des Kaufvertrages eine Maklerprovision verlangen will, dann besagt die Entgegennahme der Maklerdienste durch den Kaufinteressenten noch nicht, daß dieser damit zugleich einen Maklervertrag abschließt (BGH NJW 1958, 298 und 1959, 574; OLG Stuttgart NJW 1954, 313 [OLG Stuttgart 13.10.1953 - 6 U 125/53]; OLG Celle NJW 1955, 1400 [OLG Celle 03.03.1955 - 7 U 129/54]). - BGH, 20.04.1983 - IVa ZR 2/82
Voraussetzungen für Maklerprovisionsanspruch - Anforderungen an Zustandekommen …
Die gegenteilige Auffassung des Landgerichts ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unvereinbar (vgl. BGH Urteile vom 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 -, vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 -, vom 12. Januar 1959 - II ZR 210/57 -, vom 19. April 1967 - VIII ZR 91/65 - vom 21. April 1971 - IV ZR 4/69 -, vom 21. Mai 1971 - IV ZR 52/70 - und vom 12. Februar 1981 - IVa ZR 105/80 - JR 1953, 424; NJW 1958, 298; 1959, 574; 1967, 1365; WM 1971, 904; 1971, 1098; 1981, 495). - BGH, 12.01.1959 - II ZR 210/57
Rechtsmittel
Eine Unklarheit über die Frage, ob ein Mäklervertrag stillschweigend abgeschlossen ist, geht, wie der erkennende Senat bereits früher (NJW 1958, 298) entschieden hat, ausschließlich zu Lasten des Mäklers. - BGH, 06.12.1967 - VIII ZR 16/66
Abschluss eines Maklervertrages - Zahlung einer Verkaufsprovision
Sie entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 95, 137; BGH NJW 1958, 298). - BGH, 11.04.1962 - VIII ZR 227/61
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob diese von der Revision angegriffene Feststellung rechtlich einwandfrei ist; denn auch wann der Sachbearbeiter Sindern der Wehrbereichsverwaltung der Klägerin keine ausdrückliche Provisionszusage gemacht haben sollte, könnte ein Maklervertrag nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (RGZ 95, 140; LeipzZ 21, 615; BGH JR 1953, 424; NJW 1958, 298) stillschweigend dann zustande gekommen sein, wenn die Wehrbereichsverwaltung in Kenntnis dessen, daß die Klägerin von der Beklagten eine Provision haben wollte, die Maklerdienste der Klägerin entgegengenommen hat. - BGH, 12.06.1967 - VIII ZR 86/65
Anspruch auf eine Provision - Zustandekommen eines Maklervertrages durch Duldung …
Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat, daß durch Duldung der Maklertätigkeit stillschweigend ein Maklervertrag zustande kommen kann (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. v. 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 = JR 1953, 424 und vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - = NJW 1958, 298). - BGH, 09.12.1963 - VIII ZR 146/62
Rechtsmittel
Die Ansicht des Berufungsgerichts entspricht den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen, wonach durch die Duldung der Maklertätigkeit stillschweigend ein Maklervertrag geschlossen werden kann (vgl. RGZ 95, 137, 140; LZ 1921, 615;… BGH Urt. vom 4. Juli 1953 - II ZR 154/52 - = JR 1953, 424; und vom 12. Dezember 1957 - II ZR 244/56 - = NJW 1958, 298).
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