Rechtsprechung
| BGH, 14.06.1965 - II ZR 248/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz aus einer Havarie - Fehlerhafter Überholvorgang
- Institut für Transport- und Verkehrsrecht
Papierfundstellen
- VersR 1965, 778
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1959 - II ZR 77/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.06.1965 - II ZR 248/63
Im Gegensatz zu dem von der Revision angezogenen, durch Urteil des erkennenden Senates vom 15. Oktober 1959 II ZR 77/58 (VersR 1959, 985) entschiedenen Fall war im vorliegenden Fall die Decklast nicht zu hoch gewesen.
- BGH, 24.04.1979 - VI ZR 204/76
Bemessung des in Zukunft liegenden Erwerbsschadens
Es handelt sich insoweit nur um eine Beweiserleichterung für den Geschädigten hinsichtlich des durch das Schadensereignis nun einmal abgebrochenen Kausalverlaufs (BGHZ 29, 393, 398 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58], BGH LM BGB § 252 Nr. 5; Senatsurteil vom 27. April 1965- VI ZR 203/63 - VersR 1965, 779 [BGH 14.06.1965 - II ZR 248/63];… Palandt/Heinrichs, 38. Aufl. Anm. 3 a zu § 252 BGB;… Alff in RGRK 12. Aufl. Anm. 6 zu § 252 BGB; heute allgemeine Meinung). - BGH, 27.04.1967 - II ZR 95/65
Kollision von Motorschiff und Rammschiff - Ursächlichkeit des Anfahrens für den …
Zu dem Hinweis der Beklagten in der Revisionsinstanz, für das Rammschiff sei ein "Untersuchungsattest" nicht ausgestellt worden, wird auf die Entscheidung des Senats VersR 1965, 778, 780 [BGH 14.06.1965 - II ZR 248/63] Bezug genommen, wonach das Fehlen des Rheinattestes für sich allein keinen Anscheinsbeweis für die Mangelhaftigkeit eines Fahrzeuges erbringt.
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