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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1959 - II ZR 252/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1462
BGH, 09.07.1959 - II ZR 252/58 (https://dejure.org/1959,1462)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1959 - II ZR 252/58 (https://dejure.org/1959,1462)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1959 - II ZR 252/58 (https://dejure.org/1959,1462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzung über eine Gesellschaft (OHG) nach Kündigung des Gesellschaftsvertrags durch einen Gesellschafter - Streit über die Beteiligung am Gewinn von schwebenden Geschäften - Pflicht zur Ablegung der Rechenschaft über den Stand der schwebenden Geschäfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 1963
  • MDR 1959, 912
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.1959 - II ZR 192/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.07.1959 - II ZR 252/58
    Hierbei kann in zahlreichen Fällen eine Mitwirkungspflicht des ausgeschiedenen Gesellschafters in Betracht kommen (vgl. dazu im einzelnen Senatsurteil vom l. Juni 1959 - II ZR 192/58), wobei dem ausgeschiedenen Gesellschafter immer auch ein Recht zur Einsicht in die Geschäftsbücher und Papiere der Gesellschaft gegeben ist.
  • BGH, 07.12.1992 - II ZR 248/91

    Berücksichtigung von Teilleistungen aus schwebenden Geschäften bei Ausscheiden …

    Die Berechnung des Abfindungsanspruchs soll mit diesen Geschäften nicht belastet werden, über sie soll vielmehr selbständig und gesondert entschieden werden (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 1959 - II ZR 252/58, WM 1959, 1034; v. 15. April 1965 - II ZR 189/64, WM 1965, 765; v. 12. Februar 1979 - II ZR 106/78, WM 1979, 432, 434).

    Seine Berücksichtigung bei der Ermittlung des Abfindungsanspruchs würde dessen Feststellung in der Regel verzögern; dem trägt § 740 BGB Rechnung (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 1959, aaO.; v. 16. Januar 1969 - II ZR 115/67, WM 1969, 494).

    Des weiteren ergibt sich hieraus, daß Rückstellungen, die in der Jahresbilanz wegen voraussichtlicher Verluste aus noch schwebenden Geschäften vorgenommen wurden, in die Abfindungsbilanz nicht eingestellt werden dürfen (vgl. Sen.Urt. v. 9. Juli 1959 - II ZR 252/58, aaO.).

  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62

    Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines …

    Dem steht nicht entgegen, daß die Beklagte mit der Besorgung von Geschäften der Liquidationsgesellschaft zugleich ihr Interesse als Mitglied dieser Gesellschaft wahrgenommen hat (vgl. RGZ 73, 288; 164, 350; BGH NJW 1959, 1963 [BGH 09.07.1959 - II ZR 252/58]).
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