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| BGH, 27.02.1961 - II ZR 253/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1016
- MDR 1961, 483
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 26.01.1967 - II ZR 122/64
Handelnder i. S. des § 11 Abs. 2 GmbHG
Diese Bestimmung erfordert zwar, wie der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 27. Februar 1961 - II ZR 253/59 - (BGH LM § 11 GmbHG Nr. 10) angenommen hat, kein unmittelbares Handeln in eigener Person.Der erkennende Senat hat allerdings in seinem Urteil vom 21. Februar 1961 - II ZR 253/59 - gesagt, der Dritte werde nicht wirksam geschützt, wenn ausschließlich der Geschäftsführer hafte und er vermögenslos sei.
- BGH, 15.12.1975 - II ZR 95/73
technische Öle - § 11 Abs. 2 GmbH, (auf die Einlageverpflichtung beschränkte) …
Soweit der Senat in seinem Urteil vom 27. Februar 1961 - II ZR 253/59 (LM GmbHG § 11 Nr. 10) eine weitergehende Auffassung vertreten hat, hält er daran nicht fest. - BGH, 17.03.1980 - II ZR 11/79
Haftung vor und nach Eintragung einer GmbH & Co. KG
Überdies scheitert entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts eine Haftung des Beklagten aus § 11 Abs. 2 GmbHG, wie das Landgericht zutreffend angenommen hatte, auch daran, daß diese Haftung gegenüber Gründungsgesellschaftern nicht eingreift (BGHZ 15, 204, 206; Urt. d. Sen. v. 27.2. 61 - II ZR 253/59, LM GmbHG § 11 Nr. 10 zu II 2;… Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 11 Rdn. 78 m.w.N.).
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