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| BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51 |
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Beschränkung auf Rechtsgeschäfte mit Dritten
Papierfundstellen
- DB 1952, 1031
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- RG, 16.12.1913 - II 532/13
Gesellschaft m. b. H. Barzahlung der Stammeinlage
Auszug aus BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51
Denn sein Kapital ist in die Gesellschaft einbezogen worden und Gesamthandseigentum geworden (RGZ 83, 370 [373]; Würdinger, Recht der Personalgesellschaften S. 90-92). - BGH, 08.10.1952 - II ZR 2/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51
Einen solchen Anspruch kann der Kläger nicht erheben (vgl. Urteil des Senats vom 8. Oktober 1952 - II ZR 2/52). - RG, 05.01.1937 - II 182/36
1. Kann der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft einen Anspruch, den …
Auszug aus BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51
Auch dazu ist wiederum die Auseinandersetzung unter den Gesellschaftern notwendig (RGZ 153, 305 [308, bes 309-312]; Staudinger-Geiler § 733 Anm. 5). - RG, 09.01.1923 - II 851/21
Vorvertrag
Auszug aus BGH, 29.10.1952 - II ZR 257/51
Diese Vereinbarung bedurfte zu ihrer Rechtswirksamkeit der notariellen Beurkundung (§ 2 GmbHG; RGZ 106, 174).
- BGH, 13.06.1977 - II ZR 232/75
Haftung des (zukünftigen) Kommanditisten vor Eintragung der KG bei nicht …
Verneint man dies allgemein oder jedenfalls für den hier vorliegenden Fall der Gründung einer GmbH & Co. KG, so käme entweder eine von den Gründungsmitgliedern beider Gesellschaften als natürlichen Personen gebildete Gesellschaft in Betracht (so wohl Kuhn in Festschr. f. Hefermehl S. 159, 160 f, 170; vgl. auch Urt. d. Sen. v. 29.10.52 - II ZR 257/51, LM GmbHG § 11 Nr. 1), oder es hätte eine - möglicherweise fehlerhafte - Gesellschaft mit den beiden "Kommanditisten" als Gesellschaftern bestanden (vgl. Karsten Schmidt, NJW 1975, 665, 669). - BGH, 20.11.1954 - II ZR 53/53
Gründerhaftung bei GmbH.
Im übrigen gilt diese Vorschrift nur für Geschäfte mit Dritten und nicht gegenüber Gründern oder solchen Personen, die der werdenden Gesellschaft beitreten wollen und über die inneren Verhältnisse der Gründervereinigung unterrichtet sind (Senatsurteil vom 29.10.1952 - II ZR 257/51 - GmbHRdsch 1953, 10 m.w.Nachw; Schilling in Hachenburg GmbHG § 11 Anm. 9). - BGH, 08.10.1979 - II ZR 165/77
Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines schriftlichen Vorvertrages …
Nach den rechtlich einwandfreien Ausführungen des Berufungsgerichts scheitert eine Haftung der Beklagten aus § 11 Abs. 2 GmbHG schließlich nicht daran, daß diese Haftung gegenüber solchen Personen versagt, die selber zu den Gründern der GmbH gehören oder der werdenden Gesellschaft beitreten wollen (Urt. d. Sen. v. 29.10.52 - II ZR 257/51, LM GmbHG § 11 Nr. 1). - BGH, 17.12.1952 - II ZR 66/52
Rechtsmittel
Das hat der Senat zu dem entsprechenden Fall des § 11 Abs. 2 GmbHG bereits in seinem Urteil vom 12. Juli 1952 - II ZR 10/52 - und vom 29. Oktober 1952 - II ZR 257/51 - ausgesprochen.
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