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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1995 - II ZR 257/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10390
BGH, 28.09.1995 - II ZR 257/94 (https://dejure.org/1995,10390)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1995 - II ZR 257/94 (https://dejure.org/1995,10390)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1995 - II ZR 257/94 (https://dejure.org/1995,10390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 705 726 730 812
    Nichtannahmebeschluß zur Frage der Auseinandersetzung einer als BGB -Gesellschaft geführten Gemeinschaftspraxis von Ärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 10.08.2010 - VIII R 44/07

    Mitunternehmerschaft zwischen Freiberufler und berufsfremder Person - für Zwecke …

    Rn. 21 Die von den Klägern aufgeworfenen Fragen, ob der Gesellschaftsvertrag wegen Verstoßes gegen Berufsrecht und damit gegen ein gesetzliches Verbot (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 20. März 1986 II ZR 75/85, BGHZ 97, 243; BGH-Beschluss 28. September 1995 II ZR 257/94, Deutsches Steuerrecht 1995, 1722; BGH-Urteil vom 16. Dezember 2002 II ZR 109/01, BGHZ 153, 214) oder aufgrund einer erklärten Anfechtung durch V von Anfang an bürgerlich-rechtlich unwirksam war, braucht der Senat nicht zu entscheiden.
  • OLG Köln, 29.11.2007 - 18 U 179/06

    Nichtigkeit eines Prozessfinanzierungsvertrags wegen Verstoßes gegen die …

    Die Abwicklung der Gesellschaft vollzieht sich in diesen Fällen nicht nach allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Regelungen, insbesondere den im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Liquidationsbestimmungen, sondern nach Bereicherungsrecht (z.B. BGH DStR 1995, 1722 für die Abwicklung einer aus berufsrechtlichen Gründen unzulässigen ärztlichen Gemeinschaftspraxis) .
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