Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2971
BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,2971)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1996 - II ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,2971)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1996 - II ZR 268/95 (https://dejure.org/1996,2971)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2971) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Schiffsgläubigerrechts - Veräußerung des haftenden Schiffs - Veräußerung ins Ausland

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    § 102 Nr 5 Abs 2 BinSchPRG, § 103 Abs 1 BinSchPRG, § 103 Abs 2 BinSchPRG, § 114 BinSchPRG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BinnSchG § 114
    Gefährdung eines Schiffsgläubigerrechts durch Veräußerung des haftenden Schiffes im Ausland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 538
  • NZV 1997, 171
  • VersR 1997, 646
  • WM 1997, 1113
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1951 - I ZR 27/51

    Haftung des Schiffseigners

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Vorschrift zwar unmittelbar nur zum Zuge, wenn ein Dienstverhältnis zwischen dem Schiffseigner und dem schuldhaft handelnden Besatzungsmitglied bestand, kraft dessen es auf eine gewisse Dauer in den arbeitsteiligen Organismus der Schiffsdienste und der Bordgemeinschaft eingegliedert war (BGHZ 3, 34, 39; 26, 152, 155; 57, 308, 313;… Urt. v. 1. März 1979 - II ZR 215/77, VersR 1979, 570, 571).

    Der Schiffseigner haftet allerdings, wenn der Anspruch auf das Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung gegründet wird, nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 BinSchG grundsätzlich dinglich begrenzt nur mit Schiff und Fracht; dies gilt unabhängig davon, ob ihn als Eigner gemäß § 3 Abs. 1 BinSchG unmittelbar die Verantwortung für Fehler der Besatzung trifft oder ob er lediglich in die während der Dauer eines Ausrüsterverhältnisses zunächst begründete beschränkt-dingliche Haftung des Ausrüsters (§ 2 Abs. 1 BinSchG i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 3, 103 BinSchG) nach Rückgabe des Schiffes eintritt (vgl. dazu RGZ 78, 307, 310; BGHZ 3, 34, 45; 25, 244, 250), wie es bei einer ursprünglichen Haftung der Streithelferin hier der Fall gewesen wäre.

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 274/56

    Ausrüster. Beschränkt persönliche Haftung

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Der Schiffseigner haftet allerdings, wenn der Anspruch auf das Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung gegründet wird, nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 BinSchG grundsätzlich dinglich begrenzt nur mit Schiff und Fracht; dies gilt unabhängig davon, ob ihn als Eigner gemäß § 3 Abs. 1 BinSchG unmittelbar die Verantwortung für Fehler der Besatzung trifft oder ob er lediglich in die während der Dauer eines Ausrüsterverhältnisses zunächst begründete beschränkt-dingliche Haftung des Ausrüsters (§ 2 Abs. 1 BinSchG i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 3, 103 BinSchG) nach Rückgabe des Schiffes eintritt (vgl. dazu RGZ 78, 307, 310; BGHZ 3, 34, 45; 25, 244, 250), wie es bei einer ursprünglichen Haftung der Streithelferin hier der Fall gewesen wäre.

    Der Grundgedanke des § 114 BinSchG, dem Schiffsgläubiger zum Ausgleich der durch eine neue Reise eintretenden Gefährdung seines dinglichen Anspruchs eine persönliche Forderung in entsprechender Höhe gegen den Schiffseigner zu gewähren (vgl. hierzu RGZ 151, 271, 277; BGHZ 25, 244, 250;… Vortisch/Bemm, BinSchR, 4. Aufl. 1991, § 114 Rdn. 2), trifft bei einer Veräußerung des Schiffes ins Ausland gleichwohl zu.

  • BGH, 19.05.1958 - II ZR 83/57

    Reederhaftung

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Vorschrift zwar unmittelbar nur zum Zuge, wenn ein Dienstverhältnis zwischen dem Schiffseigner und dem schuldhaft handelnden Besatzungsmitglied bestand, kraft dessen es auf eine gewisse Dauer in den arbeitsteiligen Organismus der Schiffsdienste und der Bordgemeinschaft eingegliedert war (BGHZ 3, 34, 39; 26, 152, 155; 57, 308, 313;… Urt. v. 1. März 1979 - II ZR 215/77, VersR 1979, 570, 571).
  • BGH, 01.03.1979 - II ZR 215/77

    Schiffseigner - Ausrüster - Haftung - Gefälligkeit - Kollision - Mitverschulden

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt die Vorschrift zwar unmittelbar nur zum Zuge, wenn ein Dienstverhältnis zwischen dem Schiffseigner und dem schuldhaft handelnden Besatzungsmitglied bestand, kraft dessen es auf eine gewisse Dauer in den arbeitsteiligen Organismus der Schiffsdienste und der Bordgemeinschaft eingegliedert war (BGHZ 3, 34, 39; 26, 152, 155; 57, 308, 313; Urt. v. 1. März 1979 - II ZR 215/77, VersR 1979, 570, 571).
  • RG, 21.02.1912 - I 335/11

    Pfandklage des Schiffsgläubigers

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Der Schiffseigner haftet allerdings, wenn der Anspruch auf das Verschulden einer Person der Schiffsbesatzung gegründet wird, nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 BinSchG grundsätzlich dinglich begrenzt nur mit Schiff und Fracht; dies gilt unabhängig davon, ob ihn als Eigner gemäß § 3 Abs. 1 BinSchG unmittelbar die Verantwortung für Fehler der Besatzung trifft oder ob er lediglich in die während der Dauer eines Ausrüsterverhältnisses zunächst begründete beschränkt-dingliche Haftung des Ausrüsters (§ 2 Abs. 1 BinSchG i.V.m. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 Nr. 3, 103 BinSchG) nach Rückgabe des Schiffes eintritt (vgl. dazu RGZ 78, 307, 310; BGHZ 3, 34, 45; 25, 244, 250), wie es bei einer ursprünglichen Haftung der Streithelferin hier der Fall gewesen wäre.
  • RG, 24.06.1931 - I 56/31

    1. Über eigenes Verschulden des Reeders "in Ansehung der Vertragserfüllung" nach …

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Zu Recht stellt deswegen die herrschende Meinung die durch Veräußerung eines Schiffes ins Ausland eintretende tatsächliche und rechtliche Gefährdung der Schiffsgläubigerrechte dem gesetzlich geregelten abstrakten Gefährdungstatbestand einer neuen Reise gleich und wendet auf solche Fallgestaltungen § 114 BinSchG - oder im Bereich der Seeschiffahrt die frühere inhaltsgleiche Bestimmung des § 774 HGB - analog an (…Pappenheim, Handbuch des Seerechts, Bd. II 1906, S. 282 f.;… Schaps/Abraham, Das Deutsche Seerecht, Bd. II, 3. Aufl. 1962, § 774 Anm. 17;… Schlegelberger, Seehandelsrecht, 2. Aufl. 1964, § 774 Rdn. 8;… Wüstendörfer, Neuzeitliches Seehandelsrecht, 2. Aufl. 1950, S. 131; OLG Hamburg HansRZ 1927 Nr. 92; HansRGZ 1932 B Nr. 178;… einschränkend Mittelstein, Deutsches Binnenschiffahrtsrecht, Bd. I, 2. Aufl. 1906, § 114 Anm. 1;… ders. in Ehrenberg, Handbuch des gesamten Handelsrechts, Bd. VII/1 1918, S. 59;… a.A. Vortisch/Bemm, § 114 Rdn. 14; offengelassen in RGZ 133, 167, 169 f.).
  • RG, 20.05.1936 - I 330/35

    1. Wie gestaltet sich die Haftung des Staates für den Schaden, den die Besatzung …

    Auszug aus BGH, 16.12.1996 - II ZR 268/95
    Der Grundgedanke des § 114 BinSchG, dem Schiffsgläubiger zum Ausgleich der durch eine neue Reise eintretenden Gefährdung seines dinglichen Anspruchs eine persönliche Forderung in entsprechender Höhe gegen den Schiffseigner zu gewähren (vgl. hierzu RGZ 151, 271, 277; BGHZ 25, 244, 250;… Vortisch/Bemm, BinSchR, 4. Aufl. 1991, § 114 Rdn. 2), trifft bei einer Veräußerung des Schiffes ins Ausland gleichwohl zu.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2024 - 22 U 1/21

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall auf dem Rhein

    Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände (BGH…, Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 104/72 - [juris Rn. 5]; Urteil vom 16. Dezember 1996 - II ZR 268/95 - [juris Rn. 10];… Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsfrachtrecht, 2009, § 3 Rn. 59; vgl. auch Senat…, Urteil vom 01. Februar 2008 - 22 U 1/07 BSch - [juris Rn. 32]), weshalb es insbesondere unter Berücksichtigung moderner Gestaltungen der Personalüberlassung und der Personalbeschaffung nicht auf den formalen Aspekt des Abschlusses eines Dienst- oder Arbeitsvertrags ankommen kann (…wie hier Ramming, Hamburger Handbuch zum Binnenschifffahrtsfrachtrecht, 2009, § 3 Rn. 61;… von Waldstein/Holland, Binnenschifffahrtsrecht, 5. Aufl., § 2 BinSchG Rn. 13).

    Für die Entstehung dieses Pfandrechts ist unerheblich, dass die Beklagte für das Verschulden der Besatzung (lediglich) als Ausrüsterin verantwortlich ist (§§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 BinSchG), denn § 102 Nr. 4 BinSchG setzt nur voraus, dass die Forderung auf Sachschäden (§ 4 Abs. 3), die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Schiffes eingetreten sind, beruht (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1996 - II ZR 268/95 - [juris Rn. 5]; Schiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 29. April 2005 - 22 U 4/05 BSch - [juris Rn. 38]).

  • OLG Hamburg, 06.12.2012 - 6 U 182/11

    Binnenschifffahrt: Umfang der Schiffsgläubigerrechte; Übergang von …

    Auch der BGH geht aufgrund von § 103 Abs. 2 BinSchG von einer Haftung selbst des gutgläubigen Erwerbers aus dem Schiffspfandrecht aus (BGH NJW-RR 1997, 538, Rn. 9 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht