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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1958 - II ZR 279/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,783
BGH, 03.07.1958 - II ZR 279/56 (https://dejure.org/1958,783)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1958 - II ZR 279/56 (https://dejure.org/1958,783)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1958 - II ZR 279/56 (https://dejure.org/1958,783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 84
  • NJW 1958, 1636
  • MDR 1958, 750
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.10.1977 - II ZR 141/76

    Pflichten des Schleppzugführers und des Anhangschiffers beim Aufpacken eines …

    Bei allem, was die Revision in diesem Zusammenhang für ein Verschulden des Beklagten zu 3 vorbringt, berücksichtigt sie nicht genügend, daß die Leitung eines Schleppzuges bei dem Führer des Bootes liegt (§ 2 Nr. 4 RheinSchPolVO 1954; § 1.02 Nr. 5 RheinSchPolVO 1970; vgl. auch BGHZ 28, 84, 87) und damit dieser für die richtige Bemessung der Stranglänge zu sorgen (…Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt 4. Aufl. S. 257) oder den Beginn der Fahrtaufnahme zu bestimmen hat.
  • BGH, 14.06.1965 - II ZR 220/63

    Schadensersatz aus einem Schiffsunfall - Nichtberücksichtigung einer Weisung zum …

    Zutreffend ist im angefochtenen Urteil ausgeführt, in Fragen nautischen Ermessens hätten die Anhangschiffer die Anordnungen des Schleppzugführers zu befolgen (BGHZ 28, 84, 87 ff) [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56].
  • BGH, 27.10.1965 - VIII ZR 199/63

    Rechtsmittel

    Diese Auslegung ist mögliche Sie hat ein Vorbild in der Auslegung, wonach in einer nicht zum Ziele führenden Sicherungsübertragung des Eigentums an einer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache die Erklärung liegen kann, wenigstens die Anwartschaft zur Sicherheit zu übertragen, weil im Zweifel der Erwerber nach der ihm die beste Sicherheit verschaffenden Rechtsstellung strebt (BGHZ 35, 85, 90 [BGH 10.04.1961 - VIII ZR 68/60]; 28, 88, 101) [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56].
  • BGH, 18.03.1965 - II ZR 138/63

    Schadensersatz auf Grund eines Schiffsunfalls - Inanspruchnahme aus …

    Unter Berufung auf die Entscheidung des Senats in BGHZ 28, 84, 87 f [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56] meint die Revision der Beklagten zu 2 bis 49 die Anhangkähne seien nur gehalten gewesen, ihren bisherigen Kurs hinter dem Boot beizubehalten; sie hätten darauf vertrauen dürfen, daß das Boot den richtigen Kurs wählte, auch dann noch, als sie erkannt hätten, daß das Boot nicht so frühzeitig nach Backbord ausbog, wie sie vielleicht erwarteten, zumal vom Schleppzugführer keine Weisungen erteilt worden seien; ein eigenmächtiges Handeln der Kahnführer wäre nur in Frage gekommen, wenn sie sich in bedrängter läge befunden hätten und eine Verständigungsmöglichkeit mit dem Schleppzugführer gefehlt hätte.
  • BGH, 02.10.1958 - II ZR 37/57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat sich mit der Frage der Befehlsgewalt des Schleppzugführers in seinen Urteilen vom 27. März 1958 II ZR 338 bis 340/56 und vom 3. Juli 1958 II ZR 279/56 befaßt.
  • BGH, 30.11.1961 - II ZR 29/60

    Der Begriff der Stromenge - Verschulden an einem Unfall in der Binnenschifffahrt …

    Denn es handelt sich hier um Ermessensfragen rein nautischer Art, für die der Schleppführer in der Regel allein verantwortlich ist, soweit es sich um die Führung seines Bootes handelt (vgl. BGHZ 28, 84, 87 [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56]; 34, 13, 15 f [BGH 24.11.1960 - II ZR 154/59]).
  • BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59

    Schiffszusammenstoß

    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 27. März 1958 (LM RheinschiffahrtsPolVO Nr. 1) und vom 3. Juli 1958 (BGHZ 28, 84, 89) [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56] ausgeführt, daß der Kahnschiffer grundsätzlich das Recht und die Pflicht hat, die Ausführung einer Anordnung des Schleppzugführers zu verweigern, die gegen eine gesetzliche Gebots- oder Verbotsvorschrift bestimmten Inhalts oder in der Weise gegen einen Schiffahrtsbrauch verstößt, daß die Sicherheit der Schiffahrt gefährdet wird.
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