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Rechtsprechung
   BGH, 27.06.1988 - II ZR 283/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1268
BGH, 27.06.1988 - II ZR 283/87 (https://dejure.org/1988,1268)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1988 - II ZR 283/87 (https://dejure.org/1988,1268)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1988 - II ZR 283/87 (https://dejure.org/1988,1268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Zahlung aus einem Akkreditiv aufgrund nicht ordnungsgemäßer Erfüllung eines Kaufvertrages - Erstattung von Auslagen für ein Dokumenten-Akkreditiv und für dadurch ausgelöste Rechtsstreitigkeiten - Lieferung von Kassetten-Fälschungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 780; HGB § 365
    Verweigerung der Zahlung aus dem Akkreditiv durch die Akkreditivbank

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 159
  • NJW-RR 1989, 110 (Ls.)
  • ZIP 1988, 1102
  • MDR 1989, 42
  • WM 1988, 1298
  • DB 1988, 2195
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.05.1987 - BLw 15/86

    Begriff der ungesunden Verteilung der Bodennutzung

    Auszug aus BGH, 27.06.1988 - II ZR 283/87
    Ein starker Verdacht auf nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages berechtigt die Akkreditivbank nicht, dem Begünstigten die Zahlung aus dem Akkreditiv zu verweigern (Ergänzung zu BGHZ 101, 95).

    Es muß vielmehr offensichtlich oder liquide beweisbar sein, daß die Ware zur Vertragserfüllung ganz und gar ungeeignet ist (vgl. dazu eingehend das Senatsurteil BGHZ 101, 95 = WM 1987, 977 mit ausführlichen Nachweisen).

  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis; …

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats BGHZ 105, 263, 265. Wenn es dort heißt, der Gläubiger des Überschusses habe die Aktivposten zu begründen, der Gegner die Passivposten, so sind damit, wie insbesondere auch der dort angezogenen Entscheidung des II. Zivilsenats vom 27. Juni 1988 - II ZR 283/87 (WM 1988, 1298, 1299) - zu entnehmen ist, nur die streitigen Posten gemeint.
  • BGH, 17.09.1991 - XI ZR 256/90

    Haftung bei Übernahme eines vollkaufmännischen Handelsgeschäfts - Haftung bei …

    b) Die Geltendmachung dieses Anspruchs könnte allerdings gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der vom Kläger überwiesene Betrag nach Umschreibung des Kontos am 11. April 1985 wirtschaftlich der KG zugeflossen und damit der mit der Überweisung verfolgte Zweck erreicht worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1974 - II ZR 3/72, WM 1974, 274, 275; Urteil vom 27. Juni 1988 - II ZR 283/87, WM 1988, 1298, 1300).
  • BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95

    Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus …

    Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung greift deshalb nur durch, wenn der Begünstigte aus dem Akkreditiv vorgeht, obwohl für jedermann klar ersichtlich oder aber zumindest liquide beweisbar ist, daß ihm ein Zahlungsanspruch aus dem Kausalgeschäft nicht zusteht (BGHZ 101, 84, 91; BGH, Urteil vom 27. Juni 1988 - II ZR 283/87, WM 1988, 1298, 1300).
  • OLG Karlsruhe, 11.04.1997 - 15 U 109/96

    Wirksame Erledigung eines Akkreditivauftrags gegen ein gerichtliches …

    Es entspricht Handelsbrauch, daß eine Bank, die die Dokumente besitzt, auch ohne weiteres zur Entgegennahme der Akkreditivsumme ermächtigt ist (BGH ZIP 1988, 1102, 11052RIW 1988 S. 814.).

    Die Prozeßsituation wird damit umgekehrt: erst zahlen - dann prozessieren (BGHZ 101, 84, 911RIW 1987 S. 705 mit Anm. Plagemann,RIW 1987 S. 948.; BGH ZIP 1988, 1102, 11042RIW 1988 S. 814.).aa) Die Unabhängigkeit der Akkreditivverpflichtung findet nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum dann eine Einschränkung, wenn sich das Zahlungsbegehren als unzulässige Rechtsausübung darstellt.

    Es muß vielmehr offensichtlich oder liquide beweisbar sein, daß die Ware zur Vertragserfüllung ganz und gar ungeeignet ist (BGHZ 104, 84, 924RIW 1988 S. 796.; BGH ZIP 1988, 1102, 11042RIW 1988 S. 814.).

  • BGH, 11.10.1988 - XI ZR 67/88

    Wirksamkeit von Devisentermingeschäften zur Absicherung eines Exportgeschäfts

    Der Gläubiger des Überschusses hat die Aktivposten zu begründen, der Gegner die Passivposten (BGH, Urt. v. 27. Juni 1988 - II ZR 283/87, ZIP 1988, 1102, 1103;… Baumbach/Duden/Hopt, HGB 27. Aufl. § 355 Anm. 7 B).
  • LG Köln, 26.11.2015 - 30 O 298/14

    Berichtigung des Tenors des Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Dies folgt aus dem Umstand, dass selbst ein starker Verdacht auf die nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Valutaverhältnisses die Akkreditivbank noch nicht dazu berechtigt, dem Begünstigten die Zahlung zu verweigern (BGH, WM 1988, 1298).

    Banken haben die ihnen erteilten Aufträge genauestens zu befolgen, müssen das Akkreditiv in der vorgeschriebenen Frist und Form eröffnen und dürfen nur akkreditivkonforme Dokumente aufnehmen (BGH NJW 1989, 159, 160; OLG München WM 1998, 554, 555;… Baumbach/Hopt, HGB, 30. Auflage, BankGesch, Rdnr. K/5).

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 114/93

    Auslegung eines Standby Letter of Credit

    Die Nichtberücksichtigung dieser Zusammenhänge durch das Berufungsgericht kann nicht auf den Grundsatz gestützt werden, daß Akkreditive als selbständige Schuldversprechen Einwendungen aus dem Grundgeschäft regelmäßig nicht zulassen (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 1988 - II ZR 283/87 = WM 1988, 1298, 1299 f.) und aus sich heraus ausgelegt werden müssen.
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 16 U 129/02

    Teilinanspruchnahme eines Dokumentenakkreditivs zur Sicherung und Abwicklung der …

    Banken haben die ihnen erteilten Aufträge genauestens zu befolgen, müssen das Akkreditiv in der vorgeschriebenen Frist und Form eröffnen und dürfen nur akkreditivkonforme Dokumente aufnehmen (…BGH aaO; BGH NJW 1989, 159, 160; OLG München WM 1998, 554, 555;… Ebenroth/Boujong/Joost-Hakenberg aaO, Rn II 466;… Baumbach/ Hopt, HGB, 30. Aufl., BankGesch Rn K/5).
  • OLG Köln, 25.11.1994 - 19 U 70/94

    Kontokorrentansprüche nach Konkurs einer Vertragspartei - Kontokorrent, Konkurs, …

    Da der Saldo nicht anerkannt wurde, bestehen die in das Kontokorrent aufgenommenen Einzelposten allerdings weiter fort (so BGH WM 1988, 1298 [1299]; WM 1717 [1718]).
  • OLG München, 13.12.1996 - 23 U 4026/96

    Folgen der Abweichung der Akkreditivbank von einer Weisung ihres Auftraggebers

    Erst recht ist es aber von der Klägerin treuwidrig, sich nach dem vollständigen mangel- und beanstandungsfreien Erhalt der in den Akkreditiven bezeichneten Ware, auf Abweichungen von den erteilten Aufträgen zu berufen; ihr haben die Abweichungen keinen Nachteil gebracht (BGH WM 1988, 1298, 1300 = DB 1988, 2195 = NJW 1989, 159, 160).
  • LG Kassel, 21.09.1995 - 11 O 4261/94
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