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| BGH, 15.03.1956 - II ZR 284/54 |
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Papierfundstellen
- DB 1956, 348
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus BGH, 15.03.1956 - II ZR 284/54
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat (BGHZ 13, 111 [BGH 21.04.1954 - VI ZR 55/53] [113]) ausgeführt, ob jemand als Erfüllungsgehilfe eines anderen anzusehen sei, bestimme sich nicht danach, in welchen rechtlichen Beziehungen er zu ihm oder zu dessen Gläubiger stehe; maßgebend sei allein, ob er nach den rein tatsächlichen Vorgängen des gegebenen Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung der diesem obliegenden Verbindlichkeit als dessen Hilfsperson tätig werde. - RG, 21.09.1923 - III 569/22
Wann ist der Lieferant des Verkäufers dessen Erfüllungsgehilfe?
Auszug aus BGH, 15.03.1956 - II ZR 284/54
Später (RGZ 108, 221 [223]) hat es hiervon für den Fall eine Ausnahme gemacht, daß der Lieferant mit dem Vertragsgegner seines Kunden durch direkte Lieferung in unmittelbare Verbindung tritt, es hat die Entscheidung darauf abgestellt, wie der Gehilfe dem Berechtigten gegenübertritt. - RG, 04.01.1921 - II 374/20
Erfüllungsgehilfe; Gewährleistung
Auszug aus BGH, 15.03.1956 - II ZR 284/54
Das Reichsgericht hat es (RGZ 101, 157 [158]) abgelehnt, das Lieferwerk des Verkäufers als Erfüllungsgehilfen des Händlers gegenüber dessen Käufer zu behandeln, weil es nur seine eigene Verpflichtung gegenüber dem Händler erfülle und nicht diejenige des Händlers gegenüber dem Käufer. - RG, 09.05.1939 - VII 251/38
Kann sich eine Bank, die auf einen vom Bevollmächtigten ihres Kunden gefälschten …
Auszug aus BGH, 15.03.1956 - II ZR 284/54
In dem Rechtsstreit, der zur Entscheidung des Reichsgerichts vom 9. Mai 1939 (RGZ 160, 310 ff) geführt hat, hatte das Berufungsgericht (…a.a.O. 313) ausgeführt, nicht der Gedanke der Vertretung in der Pflichtverletzung, also nicht das vertragliche Verhältnis zwischen dem Erfüllungsgehilfen und dem Geschäftsherrn, sei für die Anwendung des § 278 BGB entscheidend, sondern allein der Umstand, daß der Gläubiger dadurch gefährdet werden könne, daß sich der Schuldner zur Erfüllung seiner Verpflichtung dritter Personen bediene und daß diese dabei im Rahmen des Schuldverhältnisses die Verpflichtung verletzten.
- BGH, 21.06.1967 - VIII ZR 26/65
Erfüllungsgehilfe des Werklieferers
Die Auffassung des Berufungsgerichts, daß der Lieferant des Verkäufers nicht dessen Gehilfe bei der Erfüllung seiner Pflicht ist, die vom Lieferanten bezogene Sache dem Käufer zu übereignen, entspricht der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 101, 152, 154; 101, 157, 158; 108, 221, 223), der der Bundesgerichtshof im wesentlichen gefolgt ist (Urt. vom 15. März 1956 - II ZR 284/54 = LH § 276 (Hb) Nr. 2 = VersR 1956, 259 …und Urt. vom 22. Februar 1962 - VII ZR 205/60 = VersR 1962, 480, 481) [BGH 22.02.1962 - VII ZR 205/60]. - BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden
Dieser vom Berufungsgericht vertretene Standpunkt entspricht einer gefestigten Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum (RG JW 1910, 748; BGH Urteil vom 15. März 1956 - II ZR 284/54 = LM § 276 (Hb) Nr. 2; und vom 5. Juli 1960 - VI ZR 130/59 = VersR 1960, 853; RGZ 125, 78;… Staudinger BGB 11. Aufl. Rdn. 114 Abs. 2;… Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 433 Anm. 70;… Brüggemann in HGB RGRK 2. Aufl. § 377 Anm. 101). - BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 112/75
Schadensersatz nach wiederholter Lieferung untergewichtiger Ware - Unzumutbarkeit …
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß ein Verkäufer als Zwischenhändler im Regelfall, d.h., wenn nicht besondere Umstände vorliegen, nicht zur Untersuchung der an die Verbraucher weiter veräußerten Ware auf ihre Qualität verpflichtet ist (RGZ 125, 76, 78; BGH Urteil vom 15. März 1956 - II ZR 284/54 = LM BGB § 276 [Hb] Nr. 2; Senatsurteile vom 25. September 1968 - VIII ZR 108/66 = WM 1968, 1249 = NJW 1968, 2238 und vom 16. Juni 1971 - VIII ZR 69/70 = WM 1971, 1121). - OLG Dresden, 16.02.2012 - 10 U 394/11 Der Hersteller wird auch nicht dadurch Erfüllungsgehilfe des Verkäufers, dass dessen Untersuchungspflicht infolge seines berechtigten Vertrauens auf die Zuverlässigkeit des Lieferwerks entfällt (BGH, Urteil vom 15.03.1956 - II ZR 284/54 - LM Nr. 2 zu § 276 (Hb) BGB).
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