Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1968 - II ZR 29/66 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befreiung eines Versicherers von der Leistungspflicht bei Verstoß gegen die Führerscheinklausel - Annahme einer charakterlichen Unzuverlässigkeit bei Verlust des Führerscheins - Anforderungen an den Entlastungsbeweis eines Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1968, 443
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.1966 - II ZR 79/64
Überlassung eines Fahrzeugs an Nichtinhaber einer Fahrerlaubnis
Auszug aus BGH, 19.02.1968 - II ZR 29/66
Ein Kraftfahrzeughalter, der einem anderen die Führung seines Fahrzeugs überläßt, muß sich stets, und zwar in der Regel durch Einblick in den Führerschein, vergewissern, daß der andere die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat (BGH VersR 1966, 626 m.N.).
- BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 90/87
Sorgfaltspflichten des Fahrzeughalters bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte
Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß ein Fahrzeughalter, der einem anderen die Führung seines Fahrzeuges überläßt, sich stets, und zwar in der Regel durch Einblick in den Führerschein, vergewissern, daß der andere die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat (so z.B. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 und ständig).Lediglich dann, wenn der Halter weiß, daß der Fahrer, dem er seinen Wagen überläßt, die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis tatsächlich bereits erworben hat, und wenn keine Gründe zu der Annahme bestehen, daß ihm die Fahrerlaubnis inzwischen wieder entzogen worden sein könnte, kann er entschuldigt sein, wenn er sich den Führerschein vor der Unfallfahrt nicht (nochmals) hat vorweisen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 19.2.1968 - II ZR 29/66 - VersR 1968, 443 einerseits und BGH, Urteil vom 16.6.1971 - IV ZR 73/70 - VersR 1971, 808 andererseits).
- OLG Hamburg, 18.09.2002 - 14 U 57/02
Verpflichtung des Halters zur Überprüfung der Fahrerlaubnis eines Fahrers
Unter diesen Umständen hätte es der erneuten Vorlage des Führerscheins bedurft (vgl. Stiefel-Hoffmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., AKB § 2 b Rn. 125 unter Hinweis auf AG Leipzig, r + s 98, 452 - diese Forderung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes z.B. in VersR 68, 443; VersR 71, 808; VersR 88, 1017 oder des OLG Karlsruhe, VersR 88, 1172). - BGH, 16.06.1971 - IV ZR 73/70
Gefahrerhöhung bei Überlassen eines Kfz an einen alkoholbedingt fahruntauglichen …
Einen solchen Fall betraf die ebenfalls vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1968 (II ZR 29/66 = VersR 1968, 443).
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