Rechtsprechung
| BGH - II ZR 291/09 |
Anhängiges Verfahren
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 26.08.2008 - 5 O 358/07
- OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08
- BGH - II ZR 291/09 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07
Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem …
Rn. 21 Mit Urteil vom 17.11.2009 (5 U 116/08) hat der Senat sämtliche Berufungen - u. a. des hiesigen Klägers - gegen das am 26.8.2008 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main im Verfahren 3/5 O 358/07 zurückgewiesen, gegen das zu Az. II ZR 291/09 u. a. vom hiesigen Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt worden ist, nachdem der Senat nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 5 U 116/08 mit Beschluss vom 13.11.2009 (Bl. 367 d. A.) den Antrag des Klägers, den Beschluss vom 14.10.2008 aufzuheben, die beiden Verfahren zu verbinden sowie neuen Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung anzuberaumen, die Verbindung abgelehnt, die Aussetzung vorliegenden Verfahrens aufgehoben und Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 23. März 2010 anberaumt hat.
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